Universitäre Schwerpunkt-bereichsprüfung
Lesen Sie bitte dieses Informationen zum Schwerpunktbereich und zu den Schwerpunktbereichsprüfungen:
Häusliche Arbeit
Voraussetzungen:
Wenn Sie unter der Studien- und Prüfungsordnung vom 26.08.2011 i. d. F. vom 07.08.2015 studieren:
- Bestehen der Zwischenprüfung
- Erfolgreiche Teilnahme an je einem Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht, Strafrecht und Öffentlichen Recht, d.h. Bestehen von zwei Klausuren (von jeweils vier angebotenen) pro Rechtsgebiet (in einem Semester)
- Leistungsnachweis in einem weiteren Grundlagenfach (sog. qualifizierter Grundlagenschein) gem. § 39 Abs. 3 Nr. 2 SPO (im Vorlesungsverzeichnis mit *** gekennzeichnet)
- Anmeldung zur häuslichen Arbeit beim Prüfungsamt (siehe Anmeldung)
Wenn Sie unter der Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 studieren:
- Bestehen der Zwischenprüfung
- ein bestandenes Semesterabschlusstestat aus den Grundlagenfächern gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2, das nicht bereits für die Anmeldung zur Zwischenprüfung oder zu einem Klausurenkurs verwendet wurde
- Anmeldung zur häuslichen Arbeit beim Prüfungsamt (siehe Anmeldung)
Anmeldung:
- Füllen Sie bitte diesen Antrag am Computer aus und reichen diesen innerhalb der Fristen im Prüfungsamt ausschließlich via E-Mail (nur von Ihrer RUB-Mail-Adresse) an pruefungsanmeldung-jura@rub.de ein.
- Im Krankheitsfall kann mit Vorlage eines Attests und dem ausgefüllten Formular von der häuslichen Arbeit zurückgetreten werden
- Es bestehen feste Anmeldefristen
Abgabe der häuslichen Arbeit:
- Es bestehen feste Abgabefristen
- Fristgerechte Abgabe der häuslichen Arbeit: entweder per Post (Einschreiben mit gut lesbarem Poststempel spätestens des letzten Fristtages), persönlich in GD E2/512 (am Abgabetag bis 21:30 Uhr) oder durch Einwurf in den Briefkasten zwischen GD E2/512 und GD E2/508 (in einem Umschlag bis zum Abgabetag um 21:30 Uhr)
- Ein oder zwei Exemplare der häuslichen Arbeit (Anzahl der Exemplare und Beschaffenheit dieser ist vom Seminarleiter abhängig zu machen)
- Lose und somit nicht eingebundene, ausgefüllte Versicherung
- Lose und somit nicht eingebundene Studienbescheinigung des Prüfungssemesters (Wintersemester 2024/2025)
- Unterschrift auf der letzten Bearbeitungsseite (nicht hinter Literaturverzeichnis!)
- Ein Exemplar der häuslichen Arbeit in digitaler Form direkt an den / die Seminarleitende/n per Mail (Bekanntgabe der Kontaktdaten erfolgt per Mail an Ihre RUB-Mailadresse) unter folgender Dateibezeichnung: Matrikelnr._SPB01-07_Seminarleiter (also beispielsweise: 108019255121_07_Eckstein).
Adresse für Postzusendungen
Ruhr-Universität Bochum
Juristische Fakultät / Prüfungsamt
Universitätsstr. 150
Gebäude GD
Postfach 4
44780 Bochum
Vorlesungs-abschlussklausuren
Voraussetzungen:
Wenn Sie unter der Studien- und Prüfungsordnung vom 26.08.2011 i. d. F. vom 07.08.2015 studieren:
- Bestehen der Zwischenprüfung
- Anmeldung zu den Vorlesungsabschlussklausuren (siehe Anmeldung)
Wenn Sie unter der Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 studieren:
- Bestehen der Zwischenprüfung
- ein bestandenes Semesterabschlusstestat aus den Grundlagenfächern gem. § 11 Abs. 3 Nr. 2, das nicht bereits für die Anmeldung zur Zwischenprüfung oder zu einem Klausurenkurs verwendet wurde
- Anmeldung zu den Vorlesungsabschlussklausuren (siehe Anmeldung)
An- und Abmeldung:
- Füllen Sie bitte diesen Antrag am Computer aus und reichen diesen innerhalb der Fristen ausschließlich via E-Mail (nur von Ihrer RUB-Mail-Adresse) an pruefungsanmeldung-jura@rub.de im Prüfungsamt ein.
- Abmeldungen ohne Angabe von Gründen, aber unter Angabe aller relvanten Informationen (SPB; LV-Nr., Nachname, Vorname, Matrikelnr., Prüfungsdatum) bis zwei Wochen vor Prüfungstermin per Mail an pruefungsanmeldung-jura@rub.de möglich
- Im Krankheitsfall Abmeldung nur mit Attest und einem vollständig ausgefüllten Formular von der Klausur möglich.
- Es bestehen feste Anmeldefristen
Einsichtnahme in die Teilprüfungsleistungen
Gemäß § 27 Abs. 2 S. 2 SPO 2023, § 43 Abs. 2 SPO 2011 wird dem Prüfling die Einsicht in die Prüfungsarbeiten des Schwerpunktbereiches gestattet.
Antrag zur Einsichtnahme
Ihren Antrag auf Einsichtnahme in Schwerpunktbereichsleistungen (Häusliche Arbeit; Vorlesungsabschlussklausuren) richten Sie bitte vollständig ausgefüllt unmittelbar an den zuständigen Lehrstuhl (bitte nicht (mehr) an das Prüfungsamt!).
Sollten Sie nicht genau zuordnen können, welchem Lehrstuhl ggf. ein externer Dozierender angehört, richten Sie Ihren Antrag gerne an die Schwerpunktbereichsleitung, die den Antrag an den zuständigen Lehrstuhl weiterleiten wird.
Schwerpunktbereichsleitungen:
Schwerpunktbereich 1: Professor Dr. Arndt Kiehnle
Schwerpunktbereich 2: Professor Dr. Jacob Joussen
Schwerpunktbereich 3: Professorin Dr. Renate Schaub, LL.M.
Schwerpunktbereich 4: Professor Dr. Pierre Thielbörger
Schwerpunktbereich 5: Professor Dr. Jörg Ennuschat
Schwerpunktbereich 6: Professor Dr. Roman Seer
Schwerpunktbereich 7: Professor Dr. Gereon Wolters
Hinweis: Eine Einsichtnahme ist nur innerhalb der von der Ruhr-Universität festgesetzten Aufbewahrungsfristen möglich, die sich aus der Aufbewahrungsrichtlinie vom 10.01.2022 ergeben.
Zeugnis über die Schwerpunkt-bereichsprüfung
Antrag SPB-Zeugnis
Beantragung des Schwerpunktbereichs-
zeugnisses
1. Bitte prüfen Sie zunächst, ob alle erforderlichen Leistungsnachweise in eCampus erfasst sind.
2. Dem Schwerpunktbereich müssen Sie in eCampus folgende Teilprüfungsleistungen zuordnen:
- Häusliche Arbeit
- Verteidigung
- Vorlesungsabschlussklausur 1
- Vorlesungsabschlussklausur 2
Wenn Sie drei Vorlesungsabschlussklausuren angefertigt haben, wählen Sie bitte die beiden Vorlesungsabschlussklausuren aus, die im Schwerpunktbereichszeugnis aufgeführt werden und in die Gesamtnotenberechung einfließen sollen.
Diese Module müssen Sie in eCampus abschließen. Eine Anleitung finden Sie ebenfalls in den Tutorials von IT.Services und hier im Handbuch Jura.
Ihr Zeugnis können Sie per Mail an jura-pruefungsamt@rub.de beantragen.
Beachten Sie bitte:
Beantragen Sie Ihr Zeugnis frühzeitig und nicht "auf den letzten Drücker"!