Letzte Änderung: 24. Juni 2022

Schutz bei Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing

“Die Hochschule weist (…) ausdrücklich darauf hin, dass sie Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierte Gewalt und Mobbing nicht duldet, und übernimmt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches die Verantwortung dafür, dass die Persönlichkeitsrechte von Menschen und ihren individuellen Persönlichkeitsgrenzen im Sinne des Grundgesetzes respektiert und gewahrt werden.“

 

Aus der Präambel der Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing der RUB.

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Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verboten. Verboten ist jede Diskriminierung einschließlich der (sexuellen oder sonstigen) Belästigung. Die Ruhr-Universität Bochum hat - das Gesetz ergänzend und teilweise darüber hinausgehend - die Richtlinie zum Schutz vor Benachteiligung, Diskriminierung, sexualisierter Gewalt und Mobbing erlassen. 

Der praktischen Durchsetzung dient die Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz Beschäftigte können sich an die Beschwerdestelle wenden, die sie auch berät.

Für Beschäftigte sind im internen Bereich (vom Campus-Netz aus oder per VPN-Tunnel; Anmeldung mit RUB-ID) weitere Informationen zugänglich.
Studenten erhalten Rat und Hilfe im Gleichstellungsbüro