Letzte Änderung: 26. Juli 2024

LL.M. an der RUB

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum bietet für ausländische Juristinnen und Juristen, die in ihrem Heimatland bereits das Rechtsstudium absolviert haben, einen Magisterstudiengang an, der mit dem Erwerb des akademischen Grades eines Magisters der Rechte (Magister Legum, LL.M.) abschließt.

Mit diesem Studiengang wird es ausländischen Juristinnen und Juristen ermöglicht, sich mit den Grundlagen des deutschen Rechts vertraut zu machen und exemplarisch vertiefte Grundkenntnisse dieser Rechtsordnung zu erlangen. Die Studierenden sollen außerdem dazu befähigt werden, selbstständig Vergleiche mit ihrem eigenen Rechtskreis zu ziehen.

Informationen zur Ruhr-Universität Bochum können dem Universitätsportal entnommen werden.

  • Zielgruppe
    • Ausländische Juristinnen und Juristen, die in ihrem Heimatland bereits ein Rechtsstudium absolviert haben
  • Kurzbeschreibung
    • Dauer des Studiums: Zwei Semester
    • Inhaltlicher Umfang: Einführungsveranstaltung + 20 Semesterwochenstunden + Magisterarbeit
    • Studiengebühren: Keine, lediglich Zahlung eines administrativen Semesterbeitrags für Semesterticket etc.
    • Betreuung durch einen Professoren/eine Professorin der Fakultät
  • Voraussetzungen
    • Abschluss eines ersten ausländischen berufsqualifizierenden Abschlusses in Rechtswissenschaften, der der ersten Prüfung im Sinne des § 2 JAG NRW vergleichbar ist

     

    • Beherrschung der deutschen Sprache nach § 2 RO-DT

     

    •           Diese ist durch folgende Zertifikate zu nachzuweisen:
      • den Test Deutsch als Fremdsprache mit dem Ergebnis: TestDaF 4x4
      • die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang mit dem Ergebnis: DSH-2
      • das Deutsche Sprachdiplom mit dem Ergebnis: DSD II
      • den „Prüfungsteil Deutsch“ einer Feststellungsprüfung eines Studienkollegs bzw. der nach Landesrecht zuständigen Stelle

     

    •           Es sei denn, es liegt ein Befreiungsgrund nach § 8 RO-DT (2011) vor. Zum Beispiel:
      • Ein Schulabschluss, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht
      • Ein Zeugnis über das bestandene „Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS)“
      • Ein Zeugnis über das bestandene „Österreichische Sprachdiplom C2“ (ÖSD C2)
      • Ein Zeugnis über die bestandene Prüfung „telc Deutsch C1 Hochschule“

     

    • Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers, den Studiengang erfolgreich abzuschließen

     

    Die RO-DT finden Sie unten unter Downloads.

  • Bewerbung

    Die Bewerbung für unseren LL.M.-Studiengang nach der Studien- und Prüfungsordnung vom 22. Juni 2010 wird weitestgehend online abgewickelt. Die Bewerbungsfrist endet am 31. Mai für einen Studienbeginn zum jeweiligen Wintersemester.

     

    Sie benötigen folgende Bewerbungsunterlagen:

     

    Versand der Unterlagen:

    Bitte senden Sie diese Unterlagen in der oben genannten Reihenfolge als einheitliche PDF-Datei per E-Mail an das Zentrum für Internationales der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum (zfi-jura@rub.de).

     

    Beachten Sie: Die ausgefüllten Fachgutachten müssen direkt von dem Gutachter/der Gutachterin in einem versiegelten Umschlag per Post an das Zentrum für Internationales geschickt werden.

     

    Nachdem Ihre Unterlagen vollständig bei uns eingegangen sind, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.

  • Ablauf des Studiums

    Immatrikulation:

    • Nach Erhalt des Zulassungsbescheids der Dekanin/des Dekans der Juristischen Fakultät können sich die Bewerberinnen und Bewerber an der Ruhr-Universität immatrikulieren. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariates.

     

     Studienverlauf und -inhalt:

    • Die Studierenden werden von einer Professorin/ einem Professor der Fakultät betreut und stellen mit dieser/ diesem einen Stundenplan von insgesamt mindestens 20 Wochenstunden - verteilt über das Studienjahr - zusammen. Dabei können sie unter den Voraussetzungen des § 8 der Studien- und Prüfungsordnung vom 22. Juni 2010 die zu besuchenden Veranstaltungen aus dem Vorlesungsverzeichnis der Ruhr-Universität Bochum wählen, wobei die Auswahl der Veranstaltungen aus den Pflicht- und Wahlpflichtfächern getroffen werden muss.
    • Gemäß § 8 Abs. 2 und 3 der Studien- und Prüfungsordnung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Pflichtveranstaltung aus dem Grundstudium in einem der Fächer Zivilrecht, Strafrecht oder Öffentliches Recht und einer weiteren Pflichtveranstaltung aus demselben Rechtsgebiet, einem Grundlagenfach sowie an einem Seminar zwingend erforderlich. Zusätzlich sind etwaige an der Fakultät angebotene Einführungsveranstaltungen in das deutsche Recht zu besuchen. Der Grundlagenschein kann auch im Rahmen des Seminars erworben werden.
    • Gemäß § 9 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung vom 22. Juni 2010 erbringt die/ der Studierende in den von ihr/ ihm belegten Lehrveranstaltungen je einen Leistungsnachweis, der nach Wahl des Dozenten in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen kann.

     

    Zulassung zur (schriftlichen) Magisterarbeit:

    • Nach § 13 der SPO ist eine Magisterarbeit in einer Bearbeitungszeit von 3 Monaten in deutscher Sprache abzufassen. Das Thema wird im Einvernehmen mit der Betreuerin / dem Betreuer gewählt. Die Zulassung zur Magisterarbeit erfolgt auf Antrag der / des Studierenden unter Vorlage der in § 14 SPO genannten Nachweise.
    • Das Studium endet mit der Magisterprüfung (§ 13 Studien- und Prüfungsordnung vom 22. Juni 2010), welche sich aus den bereits während des Magisterstudiums erbrachten Leistungen und aus einer schriftlichen Magisterarbeit, die innerhalb einer Bearbeitungszeit von drei Monaten zu erbringen ist, zusammensetzt. In der Magisterarbeit soll die/der Studierende nachweisen, dass sie/er selbstständig wissenschaftlich arbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen kann. Mit der Auswahl ihrer/seiner Lehrveranstaltungen und des Themas ihrer/seiner Arbeit kann der Kandidat seinen persönlichen Schwerpunkt in jedem Bereich des deutschen Zivilrechts, Strafrechts oder öffentlichen Rechts sowie der internationalen und europäischen Rechtsdisziplinen setzen.

     

    Magisterurkunde:

    • Bei erfolgreichem Abschluss des Magisterstudienganges wird der Grad eines "Magister Legum (LL.M.)" durch die Juristische Fakultät verliehen. Der Grad eines Magisters der Rechte kann im Inland sowie im Heimatstaat der Absolventin/ des Absolventen nach Maßgabe der jeweiligen Rechtsvorschriften geführt werden. Die Magisterurkunde weist aus, dass ihre Inhaberin/ihr Inhaber sich mit den Grundlagen des deutschen Rechts befasst und auf einem Teilgebiet vertiefte Kenntnisse erworben hat. Es kann ggf. ihrer Inhaberin/ihrem Inhaber eine berufliche Position vermitteln, in der sie/er später insbesondere mit Fragen des deutschen Rechts, die aus der Sicht ihres/seines Heimatlandes erheblich sind, befasst ist.
LLM Studienvorraussetzungen Grafik