Letzte Änderung: Mon, 07/03/2023 - 14:33
RUB intern LS Windel

Der Lehrstuhl für Prozessrecht und Bürgerliches Recht (seit 26.1.1999 gehalten von Professor Dr. Peter A. Windel) ist in Forschung und Lehre auf die zentralen Materien des Prozessrechts und des Privatrechts hin ausgerichtet:

Prozessual wird der gesamte Bereich des Zivilverfahrensrechts abgedeckt. Dies bedeutet, dass neben dem Erkenntnis- und dem Vollstreckungsverfahren der streitigen Zivilgerichtsbarkeit die Freiwillige Gerichtsbarkeit und das Insolvenzrecht Berücksichtigung finden. Das Gerichtsverfassungsrecht bildet insofern einen weiteren Schwerpunkt, als es die Grundlage der Zivilverfahren bildet. Von hier aus erstreckt sich die Forschungstätigkeit aber darüber hinaus weiter auf sämtliche Rechtswege.

„Bürgerliches Recht“ bedeutet nichts anderes als „Allgemeines Privatrecht“. Deshalb wird am Lehrstuhl nicht nur der klassische zivilistische Canon gepflegt, wie er im BGB und dessen Nebengesetzen Niederschlag gefunden hat. Vielmehr werden Grundfragen der Privatrechtsordnung ganz unabhängig davon beleuchtet, wo sie im „äußeren“ System des Rechts geregelt sind. Beispielhaft seien herausgegriffen das Personenrecht, das Verbraucherrecht, und das Haftungsrecht i.S. der Regelungen, die den zwangsweisen Zugriff auf das Vermögen von Rechtssubjekten und auf Sondervermögen ermöglichen.

Zwei weitere Punkte seien hervorgehoben: Die letzten anderthalb Jahrhunderte waren rechtsdogmatisch dadurch geprägt, dass die rechtliche Regelung der Lebensordnung (das „materielle“ Recht) und der Gerichtsordnung (das „formelle“ oder Prozessrecht) gesetzessystematisch, im Bereich der Forschung und im Bereich der Lehre voneinander getrennt wurden. Diese Entwicklung hat ihre Bedenklichkeiten, weil weder die Lebensordnung ohne Rücksicht auf die Möglichkeiten ihrer Bewährung im Streitfalle verstanden werden kann, noch eine sinnvolle Ausgestaltung der Gerichtsordnung möglich ist, wenn man die materialen Inhalte der in Betracht kommenden Streitgegenstände außen vor lässt. Deshalb ist der Lehrstuhl bemüht, in Forschung und Lehre der sachgesetzlich vorgegebenen Verflochtenheit von Prozessrecht und materiellem Recht hinreichend Rechnung zu tragen.

Die Globalisierung hat längst auch das Recht erreicht. Der Lehrstuhl stellt sich den damit verbundenen Herausforderungen nicht nur in der täglichen Forschung und Lehre, sondern leiht unserer hoch entwickelten deutschen Rechtsdogmatik darüber hinaus im internationalen Rechtsdialog seine Stimme.