Letzte Änderung: Fri, 01/19/2024 - 09:10

Ausland

Warum während des Jurastudiums ins Ausland?

Ein Auslandsaufenthalt bietet Ihnen viele persönliche und professionelle Vorteile. In persönlicher Hinsicht entwickeln Sie Fähigkeiten wie Selbstständigkeit und interkulturelle Kompetenzen weiter und vertiefen Ihre Fremdsprachenkenntnisse. Dies erkennt auch der mögliche Arbeitgeber im späteren Berufsleben, sodass der Auslandsaufenthalt das entscheidende Kriterium sein kann, mit dem Sie sich von anderen Bewerberinnen und Bewerbern abheben.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Auslandsaufenthalt in Ihr Studium zu integrieren. Diese möchten wir Ihnen im Folgenden vorstellen und Sie gerne zu Ihrer persönlichen Wunschmöglichkeit beraten.

  • Studium

    Die am häufigsten gewählte Option für einen Auslandsaufenthalt ist das klassische Auslandssemester. Hierbei tauschen Sie für eines oder auch für mehrere Semester Ihr gewohntes Umfeld an der Ruhr-Universität gegen eine unserer Partneruniversitäten ein oder können sich Ihre Zieluniversität auch selbst organisieren.

     

    Zur Auswahl haben Sie dabei folgende Möglichkeiten:

    • Zum einen können Sie aus unserem reichhaltigen Pool aus Kooperationen wählen, die das ZfI für die Juristische Fakultät mit anderen Universitäten abgeschlossen hat. Aktuell bieten wir Ihnen 39 Partneruniversitäten in 19 Ländern an. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf europäischen Universitäten im Rahmen des ERASMUS-Programms. Wir verfügen aber auch über Kontakte nach Australien.
    • Für weltweite Ziele lohnt sich ein Blick auf das universitätsweite Angebot des International Office, über die Sie beispielsweise ein Semester in Ostasien, Lateinamerika oder den USA verbringen können.
    • Falls Ihr Wunschziel nicht dabei ist, können Sie sich Ihr Auslandsstudium auch als sog. Freemover selbst organisieren. Hierbei können Sie private Anbieter wie GO!stralia oder das Institut Ranke-Heinemann unterstützen.

     

    Ausführliche Informationen über unsere Fakultätspartnerschaften, Ihre Bewerbung und vieles mehr finden Sie hier.

  • Praktikum

    Möchten Sie kein ganzes Semester im Ausland verbringen, bietet sich ein Auslandspraktikum, zum Beispiel in der vorlesungsfreien Zeit an. Mit einem Auslandspraktikum können Sie grundsätzlich einen

     

    • Fremdsprachennachweis gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW erwerben und sich die Zeit unter bestimmten Voraussetzungen auf Ihr
    • Pflichtpraktikum (§ 8 JAG NRW) anrechnen lassen. Daneben gibt es auch Möglichkeiten, eine
    • finanzielle Unterstützung zu erhalten.

     

    Nähere Informationen rund um Anerkennung und Finanzierung eines Auslandspraktikums finden Sie hier.

  • Erfahrungsberichte

    In den letzten Jahren ist die Nachfrage nach Auslandsaufenthalten während des Studiums stetig angestiegen. Um Sie bei Ihrer Entscheidung zu einem Auslandssemester oder -praktikum zu unterstützen und Ihnen eine Vorstellung von der spannenden Zeit zu geben, haben wir Erfahrungen und Eindrücke früherer Studierender auf unserem Blog gesammelt und bauen unser Repertoire an Berichten aus Sicht Ihrer Kommilitoninnen und Kommilitonen stetig aus.

    Zum Blog

  • Transcript of Records

    Transcript of Records jetzt auch auf Englisch verfügbar!

     

    Bisher konnte eine Übersicht über die Leistungsnachweise nur in deutscher Sprache von eCampus heruntergeladen werden. Für ein offizielles Transcript of Records in englischer Sprache mussten die Studierenden daher die Lehrveranstaltungen einzeln mit Hilfe von Übersetzungshilfen selbst übersetzen und in die englische Vorlage einfügen. Ein englisches Transcript of Records erleichtert internationale Bewerbungen für Auslandspraktika und ist für internationale LL.M.-Bewerbungen obligatorisch.

     

    Ab dem Wintersemester 2022/23 haben die Studierenden die Möglichkeit, ihre Transcripts of Records, die alle Lehrveranstaltungen seit dem Sommersemester 2016 enthalten, in englischer Sprache zu erhalten. Das Transcript of Records wird über eCampus erworben und ist somit für alle Studierenden zugänglich (unter "Übersicht der Zeugnisse (ansehen/drucken)"). Die Studierenden können ihren Studiengang auswählen und dann zwischen einer Übersicht über alle Leistungsnachweise (einschließlich ihrer nicht bestandenen Prüfungen) oder einem vorläufigem Ausdruck des Transcript of Records (nur bestandene Prüfungen) und neuerdings auch zwischen der deutschen und englischen Sprache wählen.