

Allgemeine Fristen und Termine; Informationen zum Prüfungsrücktritt etc.
Abmeldung von Prüfungen wegen nicht zu vertretender Gründe (z. B. Krankheit)
Nach Ablauf der Abmeldefristen ist eine Abmeldung von den Prüfungen grundsätzlich nicht mehr möglich. Wird eine Prüfung trotz Meldung versäumt, so gilt diese als abgelegt und nicht bestanden. Nicht zu vertretende Gründe, etwa Krankheit, sind dem Prüfungsamt unverzüglich mitzuteilen und glaubhaft zu machen.
Dafür melden Sie sich "unverzüglich" (maßgeblich ist der Zeitpunkt, in dem Ihnen die Umstände bekannt sind, die dazu führen, dass Sie nicht an der Prüfung teilnehmen werden = vor der Prüfung!) per Mail (nicht telefonisch) an jura-pruefungsamt@rub.de von der Prüfung ab. Reichen Sie dann bitte innerhalb der Frist des § 33 der Studien- und Prüfungsordnung die erforderlichen Nachweise (schriftliche Prüfungsrücktrittserklärung und ärztliches Befundattest) im Original bei uns im Prüfungsamt ein!
Anzeige eines gewährten Nachteilsausgleichs:
Einen Antrag auf Nachteilsausgleich sollten Sie rechtzeitig vor Prüfungstermin stellen. In der Regel ist es ratsam, Ihren Antrag zu Beginn des Semesters zu stellen, da gegebenenfalls Rückfragen entstehen. Stellen Sie Ihren Antrag spätestens acht Wochen vor der Prüfungsphase; dies ermöglicht eine sachgerechte Entscheidung und eine anschließende Organisation der erforderlichen Prüfungsumgebung.
In der Regel sollten Sie eine Kopie des Ihnen zugestellten Bescheides an den prüfenden Lehrstuhl senden, spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin, da die Organisation eines Nachteilsausgleichs stets eines gewissen Vorlaufs bedarf. Ist Ihnen der prüfende Lehrstuhl nicht bekannt, wenden Sie sich gerne an das Prüfungsamt (jura-pruefungsamt@ruhr-uni-bochum.de).