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Hier findest du alle Informationen für dein Studium im Ausland und unsere Kooperationspartner
Sie möchten schon immer während des Studiums ins Ausland? Mit dem Erasmus+-Programm der Europäischen Union werden Studienaustausche finanziell unterstützt. Dafür teilt die EU die Mitgliedstaaten in Zonen ein und legt verschiedene Beträge basierend auf den jeweiligen Lebenserhaltungskosten der Länder fest. Die Anmeldung für ein solches Erasmusstipendium läuft über die Universität. Sie brauchen sich darum also nicht gesondert Gedanken machen. Wenn Sie Jura studierst, bewerben Sie sich bei uns mit dem Formular weiter unten. Bekommen Sie einen Platz an der Gastuniversität, regeln wir alles Weitere mit Ihnen gemeinsam. Schauen Sie sich unten gerne an, welche Bewerbungsanforderungen es gibt und wo man studieren kann. Weitere Kooperationen gibt es am International Office. Achten dabei auf die Sprachanforderungen und auf die Vorlesungszeiten der Gastuniversität, die oft von unseren abweichen, und berücksichtigen Sie das bei Ihrer Studienplanung. Allgemein gilt – planen Sie Ihr Auslandssemester frühzeitig fest in den Studienablauf ein. Bei Fragen – natürlich auch in last-minute-Fällen – helfen wir gerne.
Bewerbungsschluss für das Wintersemester 24/25 und das Sommersemester 25 ist der letzte Freitag im Januar (26. Januar). Im Einzelfall und bei Nichterschöpfung aller Plätze kann auch eine spätere Bewerbung Erfolg haben. Sprechen Sie uns dazu bitte frühzeitig an. Der Bewerbung fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
Bitte reichen Sie die Bewerbung in unserem Büro in GD E1/131 persönlich ein oder werfen Sie sie in den Briefkasten vor dem Büro ein. Sie können uns die Unterlagen auch gerne per Post zusenden. Das Bewerbungsformular finden Sie am Ende dieser Seite unter Downloads
Das Erasmus-Stipendium ist ein garantiertes monatliches Teilstipendium, das die durch einen Auslandsaufenthalt entstehenden Mehrkosten decken soll. Die Höhe des Stipendiums wird jährlich auf der Grundlage der Lebenshaltungskosten in verschiedenen Regionen überprüft, die in drei Ländergruppen eingeteilt sind.
Die erste Gruppe, zu der Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen und Schweden gehören, hat im Studienjahr 2023/2024 Anspruch auf 600 € pro Monat. Die zweite Gruppe, zu der Österreich, Belgien, Zypern, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, die Niederlande, Portugal und Spanien gehören, erhält 540 € pro Monat für ein Auslandssemester. Für die dritte Gruppe, die Bulgarien, Kroatien, die Tschechische Republik, Estland, Ungarn, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, die Slowakei, Slowenien und Nordmazedonien umfasst, beträgt das Stipendium 490 € pro Monat.
Erasmus soll Nachhaltigkeit, Chancengleichheit und Inklusion fördern, deshalb können Studierende zusätzlich zu den regulären Fördersätzen Aufstockungsbeträge beantragen:
"Green Travel" ist eine Option für Studierende, die anwendbar ist, wenn mindestens die Hälfte der Mobilität während des Auslandsaufenthalts mit umweltfreundlichen Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Auto) zurückgelegt wird. Mit dieser Option können die Stipendiaten zusätzlich zum regulären Zuschuss eine einmalige Unterstützung von 50 € und bis zu vier zusätzliche Unterstützungstage für längere Reisen beantragen.
Darüber hinaus kann eine zusätzliche Förderung für Teilnehmer mit geringeren Möglichkeiten beantragt werden. Dies ist sowohl für die Langzeitmobilität (mindestens 60 Tage) als auch für die Kurzzeitmobilität (5-30 Tage) möglich und gilt für Teilnehmer mit einer Behinderung (mindestens Grad 20), Teilnehmer mit einer chronischen Krankheit mit zusätzlichem Finanzbedarf im Ausland, Teilnehmer mit Kind(ern), berufstätige Studierende und Erstakademiker. Wenn eines dieser Kriterien zutrifft, können Erasmus-Stipendiaten eine zusätzliche finanzielle Unterstützung beantragen, die den Standardzuschuss von 250 € pro Monat ergänzt. Der Antrag wird im Rahmen der Online-Stipendienbewerbung gestellt, indem eine Ehrenerklärung ausgefüllt wird.
Alle Studierenden, die im Ausland studieren bitten wir uns Erfahrungsberichte zu schreiben. Die Studierenden beschreiben Ihre Erfahrungen bzgl. Stadt und Umgebung; Sprache/ Sprachliche Vorbereitung; Unterkunft; Ankunft/ die erste Woche / Fächerauswahl und Sonstige Eindrücke.
Diese sind auf unserem Blog hochgeladen: https://zfi-jura.blogs.ruhr-uni-bochum.de/
Vor dem Aufenthalt:
Während des Aufenthalts:
Zu Beginn:
Gegen Ende:
Nach dem Aufenthalt:
Im Bewerbungsverfahren werden verschiedenste Kriterien berücksichtigt.
Wir achten vor allem auf bisherige Studienleistungen, Abiturnoten und -fächer, formale Kriterien der Unterlagen, allgemeine Eignung und persönliche Motivation.
Im Folgenden sehen Sie die Partnerschaften, die wir Ihnen aktuell im Rahmen des Erasmus Programms anbieten können. Wir bemühen uns stets, neue attraktive Orte für sie hinzuzufügen.
In den Klammern hinter dem jeweiligen Ziel finden Sie die allgemeinen Zeiträume für Sommer- und Wintersemester sowie die sprachlichen Mindestanforderungen, von denen Sie bis spätestens zum Beginn Ihrer Mobilität mindestens eine nachweisen müssen.
Die Juristische Fakultät der RUB hat exklusiv zwei Plätze für die Teilnahme am Ohio Innocence Project zu vergeben.
Wann? Vom 25.05.2025 (Beginn des Projekts, daher Anreise wenn möglich eher) bis Anfang August 2025
Was? Bewerbungsformular, ToR, und Immatrikulationsbescheinigung und Abiturzeugnis
Wie? Bewerbungsschluss 31.12.2024 per E-Mail an zfi-jura@rub.de
Und sonst? Möglichkeit eines Reisekostenzuschusses über das Förderprogramm PROMOS, vergeben vom International Office der RUB
Neben den Optionen mit unserer oder der Begleitung des International Office ins Ausland zu gehen, besteht natürlich auch die Möglichkeit dies als sog. Freemover zu tun. Das bedeutet, dass Sie Ihr Auslandssemester völlig eigenständig planen. Viel Unterstützung bietet hier der DAAD. Finanzierung kann mithilfe von Stipendien erfolgen. In unserem Büro können Sie sich Flyer und Infohefte des DAAD abholen und sich schlau lesen.