

Die juristische Vorlesung ist eine Lehrveranstaltung, die meist in einem größeren Hörsaal stattfindet und überwiegend von Professoren/ -innen angeboten wird.
Sie gibt einen umfassenden Überblick über das entsprechende Rechtsgebiet. Im Fokus steht die Vermittlung und das Erlernen von Struktur- und Grundwissen, es geht um das Verstehen des Rechts oder, anders gesagt, um die Frage nach dem „Warum?“ rechtlicher Regelungen. Zum Ende des Semesters schließt sich in den Vorlesungen eine Klausur an, mit deren Bestehen man in der Regel im Grundstudium zunächst die Scheine für die Zwischenprüfung erwerben kann. Um mit dem in der Vorlesung vermittelten Stoff eine Klausur bestehen zu können, ist eine Vor- beziehungsweise Nachbearbeitung der Vorlesung unabdingbar. Diese findet in Eigenarbeit oder privaten Arbeitsgruppen statt und außerdem in den Arbeitsgemeinschaften. Im zivilrechtlichen Fach „Grundlehren des Bürgerlichen Rechts I“ wird darüberhinausgehend eine Propädeutische Übung angeboten.