Letzte Änderung: 08. August 2018

Jura, was ist das eigentlich?

Die Rechtswissenschaft beschäftigt sich mit verschiedenen Fragen.

Im Vordergrund des Jurastudiums steht dabei, wie man juristische Entscheidungen auf der Grundlage des geltenden Rechts systematisch trifft und vor allem, wie man sie begründet. Deswegen sind Sprache und Argumente für das Jurastudium so wichtig. Man könnte also sagen, dass Rechtswissenschaften Entscheidungs- und Begründungswissenschaften sind. Dabei sind drei große Bereiche zu unterscheiden:

  • Das Zivilrecht, das den Ausgleich der Interessen zweier privater Parteien sucht.
  • Das Öffentliche Recht, bei dem es um die Organisation und Entscheidungsverfahren des Staates und das Verhältnis des Bürgers zum Staat geht.
  • Das Strafrecht, das der gerechten Bestrafung von Straftätern dient.

Zu Beginn des Einstiegsprogramms werden Ihnen einige juristische Berufe kurz vorgestellt und Sie werden einen ersten Einblick in das Berufsleben von Juristen erlangen können. An den weiteren Tagen des Einstiegsprogramms werden Ihnen dann Ihre Professoren/innen die Fachbereiche Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht vorstellen.

Jura ist aber nicht nur die bloße Anwendung der geltenden Gesetze. Es gilt auch, fächerübergreifende Systematiken zu verstehen, die historische Entwicklung des Rechts nachzuvollziehen oder Unterschiede zu anderen Rechtsordnungen zu erkennen und zu verstehen. Weiter stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis das Recht zum Beispiel zu den Grundsätzen der Moral, der Ethik oder der Ökonomie steht, welche Erkenntnisse die Kriminologie liefert oder eine soziologische Betrachtung des Rechts. Um Ihnen eine Vorstellung von der Bandbreite dieser Themen zu geben, werden Ihnen in der Einführungswoche auch diese sogenannten Grundlagenfächer von Ihren Professoren/-innen vorgestellt.