

In nahezu jeder juristischen Klausur müssen juristische Fälle in Form eines Gutachtens gelöst werden.
Die Klausur besteht aus einem Sachverhalt und einer Fallfrage. Diese muss gutachterlich beantwortet werden. Dafür müssen Sie einen besonderen Sprachstil verwenden, den Gutachtenstil. Dieser muss, vor allem in den ersten Semestern des Studiums, konsequent eingehalten werden. Mit diesem Stil sollte man sich vertraut machen, denn er ist das Handwerkszeug guter Juristen/-innen und muss auch in den Examensklausuren noch angewandt werden.
Ist eine Klausur inhaltlich zutreffend gelöst, der Gutachtenstil jedoch nicht eingehalten, kann diese schon nicht mehr im oberen Notenbereich bewertet werden. Das bedeutet, dass auch für die Einübung des Gutachtenstils neben dem Erwerb des juristischen Struktur- und Grundwissens genügend Zeit im ersten Semester aufgewendet werden sollte. Das gelingt am besten durch das eigenständige Lösen von Fällen. Dies wird in den Arbeitsgemeinschaften trainiert, es gibt eine Fülle an Fallbüchern und -sammlungen und für Erstsemester bietet die Juristische Fakultät zusätzlich ein Klausurentraining an.
Im Laufe des ersten Semesters werden Sie demnach den einen oder anderen Fall tatsächlich gutachterlich ausformulieren, bis Ihnen das Fälle-Lösen leichter fällt Dadurch lernen Sie nicht nur diesen neuen Schreibstil, sondern ebenfalls das Anwenden des juristischen Struktur- und Grundwissens auf unbekannte Fälle. Es kommt nämlich nicht allein darauf an, das Gelernte zu behalten und zu verstehen. Die Schwierigkeit ist vielmehr, dieses auch fallorientiert anzuwenden.