

Seit dem Wintersemester 2015/2016 gibt es an der Juristischen Fakultät das neue Projekt:
„Konzept Kleingruppe"
Der Name ist Programm: In kleinen Gruppen von jeweils maximal 7 Studierenden werden Fälle aus allen drei Rechtsgebieten gutachterlich gelöst und besprochen. Die im Vorhinein ausgegebenen Fälle werden dabei eigenständig von den Studierenden bearbeitet und im Anschluss der Gruppe vorgestellt
Dadurch wird einerseits die Falllösungstechnik erlernt und verbessert, andererseits erwerben die Studierenden die Fähigkeiten, vor einer kleinen Gruppe frei zu sprechen und ihre Lösung verständlich vorzutragen und zu vertreten. Ein weiteres Ziel des Projektes ist es, den Studierenden die produktive Arbeit in der Kleingruppe näher zu bringen und ihnen Kontakte zu möglichen Lernpartnern zu vermitteln.
Die Leitung der Gruppen wird dabei von ausgewählten Studierenden aus höheren Semestern übernommen. Sie unterstützen die Gruppe bei der Falllösung, machen Verbesserungsvorschläge und stehen als studentische Ansprechpartner zur Verfügung.
Das Projekt richtet sich primär an Studierende ab dem zweiten Fachsemester, die Ihre Falllösungstechnik verbessern möchten. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Die Platzvergabe erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Das Konzept Kleingruppe ist für eine einmalige Teilnahme konzipiert. Im Anschluss an die Kleingruppenarbeit können die Studierenden ihre gemachten Erfahrungen mit ihren Kommiliton/innen teilen, indem sie nun selbst als "erfahrene" Studierende eine eigene Lerngruppe auf privater Ebene gründen und somit die Idee hinter dem Konzept weitertragen.