

Informationen zum Master iuris (M. iur.) finden Sie hier.
Die Ruhr-Universität Bochum verleiht durch ihre Juristische Fakultät den Hochschulgrad „Master iuris (Ruhr-Universität Bochum), abgekürzt als „M. iur.“. Hierüber stellt die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum eine Urkunde aus.
Grundlage für die Verleihung dieses Hochschulgrades sind § 66 Abs. 2 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NRW) und die Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades "Master iuris (Ruhr-Unviersität Bochum)" vom 14.05.2024.
Der Master Iuris (M. Iur.) ist ein akademischer Grad, der von der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum an Absolvent*innen des Studiengangs Rechtswissenschaft verliehen wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Nein, die Verleihung des M. Iur. ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits einen Magister Juris oder einen vergleichbaren Titel erworben oder beantragt haben.
Sie müssen einen Antrag auf Verleihung des Hochschulgrades stellen.
Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung von
1. einer amtlich beglaubigten Fotokopie des Zeugnisses über die Erste Prüfung;
2. einer einfachen Fotokopie des Zeugnisses über die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung;
3. des Nachweises über die Einschreibung (Studienverlaufsbescheinigung, die über das Studierendensekretariat angefordert werden kann) und
4. einer Versicherung dahingehend, dass kein Antrag auf Verleihung des Mastergrades oder eines vergleichbaren Grades im Sinne von § 2 Abs. 2 dieser Ordnung gegenüber einer anderen Fakultät oder Hochschule gestellt und kein entsprechender Grad durch eine andere Juristische oder Rechtswissenschaftliche Fakultät im Sinne von § 2 Abs. 2 verliehen wurde
an:
Ruhr-Universität Bochum
Juristische Fakultät / Prüfungsamt
Postfach 4
Universitätsstr. 150
44801 Bochum
zu richten.
Ja, wenn Sie die erforderlichen Prüfungen vor dem 14. Mai 2024 erfolgreich abgelegt haben, können Sie einen Antrag auf nachträgliche Ernennung zum "Master iuris" stellen.
Der M. Iur. ist ein international anerkannter akademischer Grad, der Ihre juristische Expertise belegt. Er kann Ihnen bei der Bewerbung um Stellen im In- und Ausland von Vorteil sein, insbesondere wenn Sie eine Karriere außerhalb des klassischen juristischen Berufsfeldes anstreben oder Ihr Studium im Ausland fortsetzen möchten.
Ja, der M. Iur. kann entzogen werden, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Verleihung nicht vorgelegen haben oder die Erste Juristische Staatsprüfung oder die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt werden.
Nein, die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung muss an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum abgelegt worden sein.