Letzte Änderung: 20. Oktober 2024

Master iuris (M. iur.)

Informationen zum Master iuris (M. iur.) finden Sie hier.

Die Ruhr-Universität Bochum verleiht durch ihre Juristische Fakultät den Hochschulgrad „Master iuris (Ruhr-Universität Bochum), abgekürzt als „M. iur.“. Hierüber stellt die Juristische Fakultät der Ruhr-Universität Bochum eine Urkunde aus.

Grundlage für die Verleihung dieses Hochschulgrades sind § 66 Abs. 2 Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen (HG NRW) und die Ordnung zur Verleihung des Hochschulgrades "Master iuris (Ruhr-Unviersität Bochum)" vom 14.05.2024.

  • Was ist der Master Iuris (M. Iur.)?

    Der Master Iuris (M. Iur.) ist ein akademischer Grad, der von der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum an Absolvent*innen des Studiengangs Rechtswissenschaft verliehen wird, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um den M. Iur. zu erhalten?
    • Sie müssen die Erste Juristische Staatsprüfung erfolgreich bestanden haben.
    • Sie müssen in den letzten beiden Semestern vor der Meldung zur universitären Schwerpunktbereichsprüfung als ordentliche Studierende an der Ruhr-Universität Bochum eingeschrieben gewesen sein.
    • Sie müssen die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum erfolgreich abgelegt haben.
  • Kann ich den M. Iur. erhalten, wenn ich bereits einen Magister Juris oder einen ähnlichen Titel habe?

    Nein, die Verleihung des M. Iur. ist ausgeschlossen, wenn Sie bereits einen Magister Juris oder einen vergleichbaren Titel erworben oder beantragt haben.

  • Wie beantrage ich den M. Iur.?

    Sie müssen einen Antrag auf Verleihung des Hochschulgrades stellen.

     

    Der Antrag ist schriftlich unter Beifügung von

     

    1. einer amtlich beglaubigten Fotokopie des Zeugnisses über die Erste Prüfung;

     

    2. einer einfachen Fotokopie des Zeugnisses über die Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung;

     

    3. des Nachweises über die Einschreibung (Studienverlaufsbescheinigung, die über das Studierendensekretariat angefordert werden kann) und

     

    4. einer Versicherung dahingehend, dass kein Antrag auf Verleihung des Mastergrades oder eines vergleichbaren Grades im Sinne von § 2 Abs. 2 dieser Ordnung gegenüber einer anderen Fakultät oder Hochschule gestellt und kein entsprechender Grad durch eine andere Juristische oder Rechtswissenschaftliche Fakultät im Sinne von § 2 Abs. 2 verliehen wurde

     

    an:

     

    Ruhr-Universität Bochum

    Juristische Fakultät / Prüfungsamt

    Postfach 4

    Universitätsstr. 150

    44801 Bochum

     

    zu richten.

  • Kann ich den M. Iur. auch nachträglich beantragen, wenn ich die Prüfungen vor Inkrafttreten der aktuellen Ordnung abgelegt habe?

    Ja, wenn Sie die erforderlichen Prüfungen vor dem 14. Mai 2024 erfolgreich abgelegt haben, können Sie einen Antrag auf nachträgliche Ernennung zum "Master iuris" stellen.

  • Welche Vorteile bietet der M. Iur.?

    Der M. Iur. ist ein international anerkannter akademischer Grad, der Ihre juristische Expertise belegt. Er kann Ihnen bei der Bewerbung um Stellen im In- und Ausland von Vorteil sein, insbesondere wenn Sie eine Karriere außerhalb des klassischen juristischen Berufsfeldes anstreben oder Ihr Studium im Ausland fortsetzen möchten.

  • Kann mir der M. Iur. entzogen werden

    Ja, der M. Iur. kann entzogen werden, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen für die Verleihung nicht vorgelegen haben oder die Erste Juristische Staatsprüfung oder die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung nachträglich für nicht bestanden erklärt werden.

  • Kann ich den M. Iur. auch beantragen, wenn ich die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung an einer anderen Universität abgelegt habe?

    Nein, die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung muss an der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum abgelegt worden sein.