Letzte Änderung: 10. Oktober 2024

Klausurenkurse für Fortgeschrittene (Aufsichtsarbeiten)

Im Rahmen der Klausurenkurse für Fortgeschrittene können Sie Aufsichtsarbeiten (vgl. §§ 33, 35 Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023) schreiben.

Die Termine der Aufsichtsarbeiten im Wintersemester 2024/2025 finden Sie hier.

Zulassungsvoraussetzungen

Studierende unter der StuPrO 2011

Es bestehen keine Zulassungsvoraussetzungen; Studierende unter der StuPrO 2011 können sich zulassungsfrei in eCampus zu den jeweiligen Aufsichtsarbeiten anmelden.

 

Die Aufsichtsarbeiten sind nach § 39 Abs. 3 Nr. 1 StuPrO 2011 Voraussetzung für die Zulassung zur häuslichen Examensseminararbeit im Schwerpunktbereich.

Erforderlich ist die erfolgreiche Teilnahme an je einem Klausurenkurs für Fortgeschrittene im Bürgerlichen Recht,
im Strafrecht und im Öffentlichen Recht. Diese Klausurenkurse umfassen den gesamten Stoff der Pflichtfächer gemäß § 11 Abs. 2 JAG NRW. In den Klausurenkursen werden jeweils vier Aufsichtsarbeiten gestellt und bewertet. Erforderlich in jedem Klausurenkurs ist die erfolgreiche Teilnahme an mindestens zwei Aufsichtsarbeiten (innerhalb eines Semesters).

 

Die Aufsichtsarbeiten sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW zudem Voraussetzung für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, soweit diese nach dem Stichtag (16.02.2025) erfolgt.

Zulassungsvoraussetzungen

Studierende unter der StuPrO 2023

 

Damit Sie sich in eCampus anmelden können, müssen Sie zunächst die Module

 

- Testate Bürgerliches Recht / Strafrecht / Öffentliches Recht Zulassung Aufsichtsarbeiten (je nach Klausurenkurs) und

- Grundlagentestat Zulassung Aufsichtsarbeiten

 

abschließen und die Modulnote (es wird lediglich ein „bestanden“ ausgewiesen) berechnen.

 

Die jeweilige Zwischenprüfungsklausur (bzw. die Zwischenprüfung für Studierende unter der SPO 2023, die die Zwischenprüfung bereits vollständig unter der SPO 2011 bestanden und modularisiert haben) wird von eCampus automatisch erkannt, eine weitere Modularisierung ist hier also nicht erforderlich (schadet aber auch nicht!).

Es bestehen Zulassungsvoraussetzungen nach § 35 Abs. 3 StuPrO 2023.

Voraussetzungen ist ein freier, nicht verwendeter, Grundlagenschein i. S. d. § 11 Abs. 3 Nr. 2 SPO 2023 und zudem:

 

  • für den Klausurenkurs im Bürgerlichen Recht: die im Pflichtfach Bürgerliches Recht bestandene Zwischenprüfungsklausur (alternativ: die unter der SPO 2011 bestandene Zwischenprüfung) und drei Zulassungstestate gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 aus dem Katalog des § 35 Abs. 3 S. 5 lit. a) und / oder aus dem Katalog des § 29 Abs. 2 S. 2 lit. a) SPO 2023, soweit diese nicht zur Anmeldung für die Zwischenprüfung verwendet wurden.

 

  • für den Klausurenkurs im Öffentlichen Recht: die im Pflichtfach Öffentliches Recht bestandene Zwischenprüfungsklausur (alternativ: die unter der SPO 2011 bestandene Zwischenprüfung) und zwei Zulassungstestate gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 aus dem Katalog des § 35 Abs. 3 S. 5 lit. c) und / oder aus dem Katalog des § 29 Abs. 2 S. 2 lit. c) SPO 2023, soweit diese nicht zur Anmeldung für die Zwischenprüfung verwendet wurden.

 

  • für den Klausurenkurs im Strafrecht: die im Pflichtfach Strafrecht bestandene Zwischenprüfungsklausur (alternativ: die unter der SPO 2011 bestandene Zwischenprüfung) und ein Zulassungstestat gem. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 aus dem Katalog des § 35 Abs. 3 S. 5 lit. b) und / oder aus dem Katalog des § 29 Abs. 2 S. 2 lit. b) SPO 2023, soweit dieses nicht zur Anmeldung für die Zwischenprüfung verwendet wurde.

 

Die Aufsichtsarbeiten sind nach § 7 Abs. 1 Nr. 5 JAG NRW Voraussetzung für die Meldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung, soweit diese nach dem Stichtag (16.02.2025) erfolgt.