

Hier finden Sie alle Informationen zu den zwischenprüfungsrelevanten Inhalten des Grundstudiums.
Voraussetzungen für die Zwischenprüfung nach der Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023:
Die Zwischenprüfung besteht aus drei Zwischenprüfungsklausuren. In jedem der drei Pflichtfächer (Bürgerliches Recht, Strafrecht, Öffentliches Recht) muss eine dreistündige (180 Minuten) Klausur, die einen Fall betrifft, mit Erfolg angefertigt werden.
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung setzt voraus:
1. im Bürgerlichen Recht: drei bestandene Semesterabschlusstestate aus verschiedenen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums im Bürgerlichen Recht
2. im Strafrecht: ein bestandenes Semesterabschlusstestat aus den Lehrveranstaltungen des Grundstudiums im Strafrecht sowie ein bestandenes Semesterabschlusstestat aus einem der rechtsgeschichtlichen Grundlagenfächer
3. im Öffentlichen Recht: zwei bestandene Semesterabschlusstestate aus verschiedenen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums im Öffentlichen Recht
Gegenstand der Zwischenprüfung:
Zum Gegenstand der Zwischenprüfungsklausuren dürfen nach § 28 Abs. 2 Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen, § 30 Abs. 2 S. 2 Studien- und Prüfungsordnung vom 19.09.2023 folgende Themen aus den Pflichtfächern gemacht werden:
- im Bürgerlichen Recht: § 11 Abs. 2 Nr.1 Buchstabe a, b und d JAG NRW,
- im Öffentlichen Recht: § 11 Abs. 2 Nrn. 9 und 12 JAG NRW (Staatsrecht und Allgemeinenes Verwaltungsrecht, jeweils ohne Prozessrecht),
- im Strafrecht: § 11 Abs. 2 Nummer 7 JAG NRW.
Zwischenprüfungsklausur Bürgerliches Recht:
aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch:
- Buch 1 (Allgemeiner Teil) ohne Abschnitt 1, Titel 2, Untertitel 2,
- Buch 2 (Recht der Schuldverhältnisse), dabei Abschnitt 3 ohne die Reglungen zur Draufgabe, Abschnitt 8 ohne die Titel 2, 3 Untertitel 2 bis 4, Titel 5 Untertitel 5, Titel 7, 8 Untertitel 2, Titel 9 Untertitel 1 Kapitel 2 bis 4, Untertitel 2 bis 4, Titel 11, 12 Untertitel 3, Titel 15, 18, 19 und 25,
- aus dem Buch 3 (Sachenrecht) die Abschnitte 1 bis 4, aus dem Abschnitt 7 das Recht der Hypothek und der Grundschuld sowie der Abschnitt 8 Titel 1.
Zwischenprüfungsklausur Öffentliches Recht:
- Staatsrecht ohne Verteidigungsfall, Finanzverfassungs- und Notstandsverfassungsrecht,
- Allgemeines Verwaltungsrecht, einschließlich im Überblick des Rechts der öffentlichen Ersatzleistungen und des Verwaltungsvollstreckungsrechts, allgemeines Verwaltungsverfahrensrecht einschließlich des Verwaltungszustellungsgesetzes mit Ausnahme der besonderen Verwaltungsverfahren.
Das Verfassungs- und Verwaltungsprozessrecht ist nicht Gegenstand der Zwischenprüfung.
Zwischenprüfungsklausur Strafrecht:
aus dem Strafgesetzbuch:
- der Allgemeine Teil mit Ausnahme des 3. Abschnittes, Titel 1, 2, 4, 5, 6 (ohne die Entziehung der Fahrerlaubnis) und 7 und des 5. Abschnittes, Titel 2,
aus dem Besonderen Teil:
- aus dem 6. Abschnitt (Widerstand gegen die Staatsgewalt): Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte,
- aus dem 7. Abschnitt (Straftaten gegen die öffentliche Ordnung): Hausfriedensbruch, Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Vortäuschen einer Straftat,
- der 9. Abschnitt (Falsche uneidliche Aussage und Meineid),
- der 10. Abschnitt (Falsche Verdächtigung),
- der 14. Abschnitt (Beleidigung),
- aus dem 15. Abschnitt (Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs): Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung des Briefgeheimnisses, Ausspähen von Daten,
- aus dem 16. Abschnitt (Straftaten gegen das Leben): Mord, Totschlag, minder schwerer Fall des Totschlags, Tötung auf Verlangen, Aussetzung, Fahrlässige Tötung,
- der 17. Abschnitt (Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit),
- aus dem 18. Abschnitt (Straftaten gegen die persönliche Freiheit): Freiheitsberaubung, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, Nötigung, Bedrohung,
- der 19. Abschnitt (Diebstahl und Unterschlagung),
- der 20. Abschnitt (Raub und Erpressung),
- aus dem 21. Abschnitt (Begünstigung und Hehlerei): Begünstigung, Strafvereitelung, Strafvereitelung im Amt, Hehlerei,
- der 22. Abschnitt (Betrug und Untreue) ohne Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug sowie Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt,
- aus dem 23. Abschnitt (Urkundenfälschung): Urkundenfälschung, Fälschung technischer Aufzeichnungen, Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung, mittelbare Falschbeurkundung, Urkundenunterdrückung,
- aus dem 27. Abschnitt (Sachbeschädigung): Sachbeschädigung, gemeinschädliche Sachbeschädigung,
- aus dem 28. Abschnitt (Gemeingefährliche Straftaten): Brandstiftungsdelikte, Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Kraftfahrzeugrennen, Trunkenheit im Verkehr, Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer, Vollrausch, Unterlassene Hilfeleistung,
- aus dem 30. Abschnitt (Straftaten im Amt): Bestechungsdelikte, Körperverletzung im Amt, Falschbeurkundung im Amt.