Letzte Änderung: 11. Juli 2024

Auslandspraktikum

Auslandspraktika werden (ebenso wie Auslandssemester) von potenziellen Arbeitgebern häufig als besondere Qualifikation angesehen, denn ein solches Praktikum zeigt eine hohe Eigeninitiative und Motivation des Bewerbers.

Sie bieten Ihnen somit eine gute Möglichkeit sich von anderen Studierenden abzuheben.

Anrechnung

Ein Praktikum im Ausland kann zudem in zweifacher Weise für das Studium angerechnet werden. Zum einen erfüllt es die Voraussetzungen, um das sog. Pflichtpraktikum (Praktische Studienzeit nach § 8 JAG NRW) abzuleisten und gleichzeitig können Sie den gem. § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW erforderlichen Fremdsprachennachweis erhalten.

Die Berücksichtigung des Auslandspraktikums im Rahmen des JAG NRW erfolgt durch das für Sie zuständige Justizprüfungsamt. Bitte nehmen diesbezüglich schon vor Ihrem Praktikum Kontakt mit den dort zuständigen Personen auf.

  • Praktische Studienzeit

    Die praktische Studienzeit kann unter den gleichen Voraussetzungen im In- oder Ausland abgeleistet werden, d.h. die Ausbildung muss sich auf eine rechtliche Tätigkeit beziehen und während der vorlesungsfreien Zeit erfolgen (§ 8 JAG NRW).

     

    Grundsätzlich steht es Ihnen frei, einen Praktikumsplatz auszuwählen. Entscheidend für eine Anrechnung ist jedoch, dass das Praktikum entweder der Rechtspflege oder der Verwaltung zuzuordnen ist.

  • Fremdsprachennachweis

    Wenn Sie das sog. Pflichtpraktikum während der vorlesungsfreien Zeit im fremdsprachigen Ausland absolvieren, können Sie dies als Fremdsprachennachweis im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 3 JAG NRW durch das zuständige Justizprüfungsamt anerkennen lassen. Dies sollte die ausbildende Stelle durch ausdrückliche Benennung der Geschäftssprache bescheinigen.

  • Bescheinigung

    In Absprache mit den Justizprüfungsämtern haben wir für Sie eine zweisprachige Bescheinigung (Deutsch/Englisch) erstellt. Diese können Sie Ihrer Praktikumsstelle vorlegen. Sofern Sie eine Bescheinigung in einer anderen Sprache benötigen, können Sie sich an dieser Bescheinigung orientieren.

     

    Die Bescheinigung finden Sie am Ende der Seite verlinkt.

Finanzierung

  • Erasmus

    Bei einer Dauer von 2 Monaten bis zu 24 Monaten besteht die Möglichkeit eine Förderung durch das ERASMUS-Mobilitätsprogramm zu erhalten.

     

    Mehrfache Praktika sind bis zu einer Gesamtdauer von 24 Monaten möglich. Die Höhe der Förderung variiert je nach Teilnahmeland, sodass für Dich eine Förderung von mindestens € 435,- bis € 555,- möglich ist.

     

    Es ist ratsam, den genauen Zeitraum vorher mit dem International Office abzusprechen. Durch Wochenenden am Anfang und/oder Ende der Praktikumsdauer kann es dazu kommen, dass für die Mindestdauer oder einen zusätzlichen Fördermonat nur ein oder zwei Tage fehlen, was so vermieden werden kann.

     

    Ein Erasmus-Praktikum ist in den folgenden Ländern möglich:

     

    • Mitgliedsstaaten der EU sowie
    • Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und Mazedonien

     

    Ferner ist die Förderung bei folgenden Stellen ausgeschlossen (andere Förderungsmöglichkeiten bestehen, z.B. vom DAAD)

     

    • bei allen Europäischen Institutionen
    • bei allen Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
    • bei nationalen/diplomatischen Vertretungen des Heimat-/Herkunftslandes des/der Geförderten
    • bei UN-Einrichtungen und deren Unterorganisationen
  • PROMOS

    Im Rahmen von PROMOS können Auslandspraktika in Ländern weltweit (außer in ERASMUS-Teilnahmeländern, eine Förderung in der Schweiz ist dagegen möglich) mit einer Dauer von vier Wochen bis zu drei Monaten gefördert werden.

     

    Ferner ist die Förderung bei folgenden Stellen ausgeschlossen (andere Förderungsmöglichkeiten bestehen, z.B. vom DAAD)

     

    • bei allen Europäischen Institutionen
    • bei allen Einrichtungen, die EU-Programme verwalten
    • bei nationalen/diplomatischen Vertretungen des Heimat-/Herkunftslandes des/der Geförderten
    • bei UN-Einrichtungen und deren Unterorganisationen
  • Bewerbung

    Alle Informationen zu einer Praktikumsförderung mit Erasmus finden Sie auf den entsprechenden Seiten des International Office:

     

Planung

  • Praktikumsplatz

    Leider verfügen wir nicht über eine Praktikumsbörse und können daher keine Plätze vermitteln. Einen Praktikumsplatz müssen Sie sich daher eigenständig suchen.

     

    Hilfestellung können dabei zum Beispiel die deutschen Auslandsvertretungen geben, die in der Regel eine Übersicht über deutschsprachige Anwälte in ihrem Gebiet pflegen. Häufig ist in diesen Listen auch vermerkt, ob Praktikantinnen und Praktikanten betreut werden.

  • Planungszeit

    Mit den Planungen für ein Auslandspraktikum sollten Sie bereits einige Monate vor dem geplanten Start beginnen. Neben der Dauer, bis eine interessante Stelle gefunden ist, sollten Sie auch bedenken, dass die Bewerbung auf die Finanzierungsmöglichkeiten eine Vorlaufzeit hat.

     

    • Für eine Erasmusförderung können Sie sich bis zu einem Monat vor Beginn des Praktikums bewerben.

     

    • Im Rahmen des PROMOS-Programms werden dreimal im Jahr Bewerbungen geprüft. Die für Sie maßgebliche Frist sollten Sie daher möglichst frühzeitig in Erfahrung bringen.