

Hier finden Sie weitere Meldungen aus der Rubrik "Aktuelles".
Am Dienstag, den 1. Februar 2022 fand erneut ein IGEDI-Kolloquium digital per Zoom statt. Diesmal trug Jun.- Prof.
Dr. Sebastian Golla zum Thema "IT-Strafrecht MMXXII – Eine neue Hoffnung" vor. Ein spannender Vortrag mit anschließender lebendiger Disskussionsrunde hat das moderne Strafrecht im neuen Licht aufblühen lassen und bereitet Vorfreude auf die kommenden Kolloquien.
Am Dienstag, den 30. November 2021 findet die Online- Vortragsveranstaltung des Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz e.V. um 18.00 Uhr zum Thema "Influencer-Marketing im Licht der Rechtspraxis und der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs" via Zoom statt.
Der Bundesgerichtshof hat im September 2021 in drei viel beachteten Urteilen zur lauterkeitsrechtlichen Beurteilung der Tätigkeit von Influencern und insbesondere zu Kennzeichnungspflichten in Bezug auf Werbung Stellung genommen. Weitere Entscheidungen werden folgen, zudem hat auch der Gesetzgeber auf die brisante Thematik, die immer wieder zu Streitigkeiten und Rechtsunsicherheit führt, reagiert.
In der Vortragsveranstaltung soll das Thema „Influencerwerbung“ zunächst aus Sicht der Rechtspraxis mit einem besonderen Akzent auf Vertragsgestaltung sowie Leistung und Gegenleistung beleuchtet werden. Anschließend werden die aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs mit ihren Auswirkungen auf die
Rechtspraxis sowie die im Mai 2022 in Kraft tretenden Änderungen des UWG mit Blick auf Influencer dargestellt und diskutiert.
Referentinnen der Veranstaltungen sind Daria Keller (Head f Marketing, GEBO Group) und Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M (Univ. Bristol), Ruhr- Universität Bochum.
Die Anmeldung folgt über folgenden Link.
Am Dienstag, den 13.07.2021 fand das nächste Kolloquium des Instituts für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (digital) über Zoom statt. Dabei hielt Tobias Gostomzyk, Inhaber der Professur für Medienrecht an der Technischen Universität Dortmund, einen Vortrag über die „rechtlichen Grenzen für das KI- basierte Filtern“.
Nach Einleitung und Begrüßung durch Frau Prof. Dr. Renate Schaub, LL.M. (Univ. Bristol), Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung, Handels- und Wirtschaftsrecht an der Ruhr-Universität Bochum und geschäftsführende Direktorin des IGEDI, startete Gostomzyk mit seinem Vortrag.
Gostomzyk widmete sich in seinem Vortrag vielen spannenden Themen, insbesondere der allgemeinen Typik der Technologiefilter, den grundrechtlichen Aspekten und Problematiken in Bezug auf die KI- basierten Filter, den praktischen Implikationen der Filter auf sozialen Plattformen und dem möglichen Ausblick für mehr Transparenz bei Filterfunktionen.
Zusammenfassend führte der Vortrag von Gostomzyk auch bei diesem Kolloquium zu interessanten Diskussionen und anregenden Beiträgen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Fest steht, dass uns dieses Thema in Zukunft weiterhin beschäftigen wird.
Am Donnerstag, dem 17.06.2021, fand der diesjährige Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstag zu dem Thema „Rechtsfragen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz“ statt. Die Veranstaltung wurde vom Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie (IGEDI) der Juristischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und dem Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz e.V. ausgerichtet. Ziel der Tagung war eine umfassende Behandlung der rechtlichen Fragen und Rahmenbedingungen rund um das Thema Künstliche Intelligenz. Aufgrund der pandemischen Umstände fand die Tagung mit knapp 100 Teilnehmern digital statt.
Insgesamt hat der dritte Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstag gezeigt, dass dem Thema „Künstliche Intelligenz“, vor allem in Bezug auf die Rechtsfragen und rechtlichen Rahmenbedingungen, noch stärkere Relevanz zukommt, als man es auf den ersten Blick ohnehin schon annehmen mag. Insgesamt kann von einer für alle Beteiligten lehrreichen, informativen und spannenden Konferenz gesprochen werden, die auf den vierten BO:IT freuen lässt.
Ein ausführlicher Tagungsbericht wird in Kürze in der GRUR veröffentlicht.
Das Horst-Görtz-Institut bietet im Sommersemester wieder eine Vorlesung "IT-Sicherheit für Geistes- und Gesellschaftswissenschaften" an. Ziel ist, Studenten zu befähigen, Sicherheitssysteme einordnen und abstrakt verstehen zu können. Das Modul gibt eine Einführung in moderne IT-Sicherheit für Studierende ohne technisch-mathematische Vorbildung. Mit Hilfe der Grundbegriffe der IT-Sicherheit sollen praktische Probleme dann auf ihre Sicherheitsanforderungen hin untersucht werden können und Vorschläge zu ihrer Umsetzung entwickelt werden können. Fokus dieser Veranstaltung sind wichtige und interessante Konzepte, Ideen und Paradigmen der IT-Sicherheit, die mit möglichst wenig mathematischen Formalismen dargestellt werden sollen. Inhaltlich werden dabei eher Zusammenhänge und weniger Detailtiefe betont. Es werden keine expliziten Vorkenntnisse erwartet. Es wird jedoch die Bereitschaft erwartet, sich mit technischen und z.T. auch mathematischen Themen auseinanderzusetzten.
Das erfolgreiche Absolvieren dieser Vorlesung können interessierte Studierende auf das Intensivkurszertifikat im "Grünen Bereich" des SPB 3 anrechnen lassen.
Am Donnerstag, den 11. März 2021 fand die
von IGEDI mitveranstaltete 3. RAILS- Konferenz zum Generalthema „IT-Sicherheit: Künstliche Intelligenz und smarte Robotik“ statt.
Mit 110 Teilnehmenden wurde die erste Konferenz bestritten, welche nach der Verschiebung der RAILS- Konferenz im Jahre 2020 aufgrund der pandemischen Umstände zum ersten Mal digital ablaufen musste- und das mit vollem Erfolg!
Es gab viele spannende Vorträge zur IT- Sicherheit, Künstliche Intelligenz, und smarte Robotik.
Ein Dankeschön an alle Referent*innen, Moderator*innen und Mitorganisator*innen!
Auch in diesem Semester bietet Herr RA Dr. Schneiders seine Vorlesung "Höchstricherliche Rechtsprechung im Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht" an. In der Vorlesung werden wichtige Entscheidungen des BGH auf dem Gebiet des Urheberrechts und des Gewerblichen Rechtsschutzes besprochen. Sie dient der Vertiefung des Stoffes der entsprechenden Vorlesungen des SPB3 und als weitere Klausurvorbereitung.
Die Veranstaltung ist als Zoom-basierte Onlinevorlesung geplant und findet immer dienstags ab 16.30 Uhr statt. Der erste Termin ist am 15.12.2020. Die Einwahldaten für die Vorlesung erhalten Sie auf Anfrage beim Dozenten oder unter igedi@rub.de.
Das Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie lädt Sie ein zu einem Onlinevortrag über „Datenschutzrechtliche Verschlüsselungsanforderungen an den E-Mail-Verkehr“ am 14. Dezember 2020 ab 18.00 Uhr auf Zoom.
Unser Referent Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Behling beschäftigt sich seit vielen Jahren praktisch und in Veröffentlichungen mit dem Datenschutz in all seinen Facetten. Er wird die jüngste Orientierungshilfe der Datenschutzkonferenz (DSK) zum Anlass nehmen, um die datenschutzrechtlichen Anforderungen an sicheren E-Mail-Verkehr im beruflichen und privaten Umfeld zu erörtern. Im Anschluss an den ca. 30-minütigen Vortrag wird die Gelegenheit für Fragen und Anmerkungen bestehen.
Die Einwahldaten werden nach Anmeldung unter igedi@rub.de übermittelt.
Auch in diesem Wintersemester können interessierte Studierende der juristischen Fakultät wieder die Vorlesung mit Übung "Einführung in die Kryptografie I" der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik besuchen und dies auf das Zertifikat im Grünen Bereich anrechnen. Bitte setzen Sie sich mit den dortigen Verantwortlichen in Verbindung, um die spezifisch auf Studierende der juristischen Fakultät zugeschnittenen Benotungsverfahren zur Anwendung zu bringen.
In einem Zeitungsbeitrag diskutiert Tobias Gostomzyk die Frage, wie weit die Grenzen der freien Kommunikation bei dem beliebten sozialen Netzwerk Facebook reichen. Gostomzyk spricht von einer „Frage grundrechtlicher Digitalverantwortung“, wenn Facebook als digitale Meinungsbeeinflussung entgegen der allgemeinen Meinungsfreiheit eines jeden Individuums diverse Hasskommentare oder zu überzogene Kritik herausfiltert und damit unsichtbar macht. Ist es rechtswidrig Posts zu löschen, die rechtlich gesehen von der Meinungsfreiheit gedeckt werden sollten? Unterliegt Facebook den gleichen Grundrechtsbindungen wie der Staat oder gibt es in der digitalen Welt andere Herangehensweisen?
Mehr dazu hier.
Prof. Dr. Tobias Gostomzyk ist einer der Autoren der interdisziplinär angelegten Studie "Kooperationsorientierte Weiterentwicklung der Medienordnung", die gemeinsam mit Prof. Dr. Frank Lobigs, TU Dortmund, Prof. Dr. Christoph Neuberger, FU Berlin, und Prof. em. Dr. Otfried Jarren, Universität Zürich, verfasst wurde. Sie geht davon aus, dass der historisch bedingte die Trennung zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Medien durch das Leitbild der Kooperation fortentwickelt werden müsse, um das Mediensystem wirtschaftlich zu stabilisieren. Empfehlenswert hierfür sind aus Sicht der Wissenschaftler vor allem Coopetition-Modelle: Die Beteiligten kooperieren in begrenztem Umfang (cooperation), während sie weiter publizistisch miteinander konkurrieren (competition). Hierfür gebe es bereits vielversprechende Ansätze wie etwa die Produktion der Filmserie "Babylon Berlin", Rechercheverbünde wie zwischen WDR, NDR und SZ oder die gemeinsame Erprobung neuer technischer Übertragungswege, etwa 5G. Voran es fehle, sei aber vor allem die systematische Anwendung der Leitidee "Kooperation" in der Medienpolitik sowie die Schaffung hierfür erforderlicher Rechtsgrundlagen, insbesondere im Wettbewerbsrecht. Nagelprobe hierfür wird die ist eine eigene medienübergreifende Plattform sein, die jüngst Vielfach gefordert wird, aber nicht spontan aus dem Markt heraus entstehe.
Das Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz & Informationstechnologie hat seinen Jahresbericht für 2018/2019 veröffentlicht. Dort berichten wir über die Entwicklung des Instituts seit Oktober 2018. Im Mittelpunkt stehen der 2. Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstag, die Vortragsveranstaltungen zu "Besitz an Daten" und "Denkwerkzeuge für die Legistik" sowie unsere Kolloquiumstermine.
Die Meinungs- und Pressefreiheit genießen in Deutschland einen hohen Stellenwert. Doch nicht nur der Medien- und Öffentlichkeitswandel, sondern auch auf Presserecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte stellen sie auf die Probe. Neue Strategien bestehen darin, bereits vor einer Veröffentlichung gegen unliebsame Berichterstattung vorzugehen. Das geschieht teilweise durch sog. presserechtliche Informationsschreiben (hierzu BGH, Urt. v. 15.01.2019 - VI ZR 506/17), teilweise durch kommunikative Strategien wie dem Handel mit sowie dem Tausch von Alternativ-Informationen.
Gründe für diese Veränderung der Anwaltsstrategien untersucht die multiperspektivische Studie „Wenn Sie das schreiben, verklage ich Sie!“ der Autoren Prof. Dr. Tobias Gostomzyk, TU Dortmund, und Daniel Moßbrucker, Doktorand und freier Journalist, die sich auf eine breite Erhebungsbasis stützen kann. Befragt wurden unter anderem über 40 Journalistinnen und Journalisten, 20 führende Presserechtlerinnen und Presserechtler, Justitiarinnen und Justiziare von über 20 Medienunternehmen sowie zahlreiche Fachanwältinnen und Fachanwälte für Urheber- und Medienrecht.
Unterstützt wurde die Studie von der Otto Brenner-Stiftung gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Studie ist auf den Webseiten der Otto Brenner-Stiftung als pdf abrufbar.
Am 06.06.2019 fand im Bochumer BlueSquare der zweite Bochumer Informationsrechts- und Informationssicherheitstag statt.
In diesem Jahr ging es um die EU-ePrivacy-Verordnung und der Frage, wie sie im Gesamtzusammenhang des Datenschutzrechts auszformulieren ist. Mit Referenten aus der Praxis und Wissenschaft wurden die möglichen Änderungen durch eine EU-ePrivacy-Verordnung analysiert und aus datenschutzrechtlicher Perspektive betrachtet.
Die Veranstaltung wurde durch das Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz und Informationstechnologie der Ruhr-Universität Bochum (IGEDI) sowie dem Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtschutz e.V. unterstützt durch die WTS Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH durchgeführt.
Legistinnen und Legisten - das sind die Autorinnen und Autoren von Regelungstexten - stehen tagtäglich vor der Aufgabe, unter hohem Zeitdruck mit begrenzten Ressourcen handwerklich gute Vorschläge zu entwerfen. Unklare politische Vorgaben, eine Vielzahl von Akteuren und die Informationsflut (der Fluch der E-Mail!) kommen hinzu, auch kulturelle Differenzen bei der europäischen oder internationalen Rechtssetzung. Verlangt ist also die kreative Bewältigung von Komplexität. Welcher Qualifikationen bedarf es hierfür, und welche praxistauglichen Denkwerkzeuge sind geeignet? Wo machen IT-gestützte Systeme Sinn - und wo nicht? Was gibt es schon, und was wäre wünschenswert: Insbesondere für die Frühphase der Normentwicklung, in der Strukturentscheidungen fallen, die im späteren Verfahren meist nicht mehr
korrigiert werden können.
Diesen Fragen wird sich am 5. Juni 2019 um 11.00 Uhr Herr Ministerialrat Matthias Schmid (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz) in einem Vortrag über „Denkwerkzeuge für die Legistik – Legal Tech für den Gesetzgeber?“ widmen. Alle Interessenten sind herzlich in Raum GD E2.338 eingeladen; die Teilnahme ist kostenlos.
Anmeldungen bitte per E-Mail an: frank.rosenkranz@rub.de
Das Horst-Görtz-Institut bietet im Sommersemester wieder eine Vorlesung "IT-Sicherheit für Geistes- und Gesellschaftswissenschaften" an. Ziel ist, Studenten zu befähigen, Sicherheitssysteme einordnen und abstrakt verstehen zu können. Das Modul gibt eine Einführung in moderne IT-Sicherheit für Studenten ohne technisch-mathematische Vorbildung. Mit Hilfe der Grundbegriffe der IT-Sicherheit sollen praktische Probleme dann auf ihre Sicherheitsanforderungen hin untersucht werden können und Vorschläge zu ihrer Umsetzung entwickelt werden können. Fokus dieser Veranstaltung sind wichtige und interessante Konzepte, Ideen und Paradigmen der IT-Sicherheit, die mit möglichst wenig mathematischen Formalismen dargestellt werden sollen. Inhaltlich werden dabei eher Zusammenhänge und weniger Detailtiefe betont. Es werden keine expliziten Vorkenntnisse erwartet. Es wird jedoch die Bereitschaft erwartet, sich mit technischen und z.T. auch mathematischen Themen auseinander zu setzten.
Am 25. April 2019 um 16 Uhr s.t. im GD E2.338 findet ein Vortrag von Prof. Dr. Herbert Zech von der HU Berlin zum Thema "Besitz an Daten" statt.
Der Vortrag greift die aktuelle Diskussion über passende rechtliche Regelungen für Daten auf. Daten bilden eine neuartige Kategorie von Wirtschaftsgütern neben Sachen und Immaterialgütern. Bei einem Vergleich mit Sachen stellt sich die Frage, ob Besitzregelungen auch auf Daten angewandt werden können oder zumindest entsprechende Regelungen geschaffen werden sollten. Der Vortrag plädiert dagegen für eigene Zugangsregelungen.
Prof. Zech ist Jurist und Biologe und derzeit an der Universität Basel als Professor für Life Sciences-Recht und Immaterialgüterrecht tätig. Seine Habilitationsschrift über „Information als Schutzgegenstand“ wird vielfach als wegweisend für die gegenwärtigen Diskussionen angesehen.
Um eine Anmeldung an Frank.Rosenkranz@rub.de wird gebeten.
Studierende des Seminars „Social Media und Recht“ von Tobias Gostomzyk, TU Dortmund, haben eine Ausgabe der Zeitschrift STUD.Jur. des NOMOS-Verlags produziert. Entstanden sind Reportagen, Analysen und Interviews zum Thema „Netzwerkrecht“. Beispielsweise trafen Studierende den ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Hans-Jürgen Papier in München. Im Interview plädiert er gegen ein ausuferndes Datensammeln – weder durch Private noch durch den Staat. Andere Studierende besuchten die Google-Rechtsabteilung, analysierten den Entwurf eines Medienstaatsvertrags mit Hilfe von Experten oder zogen eine Zwischenbilanz zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz. Trat das befürchtete Overblocking ein? STUD.Jur. wendet sich insbesondere an Jura-Studierende. Die Zeitschrift erscheint seit 32 Jahren und wird mit einer gedruckten Auflage in Höhe von 26.000 Exemplaren verbreitet. Das Heft ist auch online abrufbar: https://indd.adobe.com/view/a411ce3d-95cd-46f6-a35b-889af3e7eb36
Am 19.02.2019 fand der 2. Datenschutztag der Arbeitgeberverbände Ruhr/Westfalen statt, an dem Herr Professor Rosenkranz einen Vortrag zur aktuellen Rechtsprechung zum Beschäftigtendatenschutz hielt. Die vorgestellten Gerichtsentscheidungen befassten sich unter anderem mit der Videoüberwachung und -speicherung, der Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte, Auskunftspflichten gegenüber staatlichen Behörden sowie Werbung und Vertrieb im Internet. Anschließend fand eine Diskussionsrunde mit den Teilnehmern und Referenten über die Folgerungen, die aus der Facebook-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zu ziehen sind, statt.
Am 24.01.2019 fand eine Vortragsveranstaltung des Bochumer Kreis Gewerblicher Rechtsschutz im Justizzentrum Bochum statt, in der Frau Professorin Schaub über Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Tauschbörsen referierte. Dabei erläuterte sie die rechtlichen Rahmenbedingungen im deutschen und europäischen Recht und wies auf einschlägige Rechtsprechung hin. So ergaben sich neue Entwicklungen, etwa in Bezug auf Beweisfragen oder hinsichtlich der Pflichten des Anschlussinhabers bei der Mitbenutzung eines privaten Internetanschlusses durch Familienmitglieder oder Freunde.
Am 15.01.2019 fand das erste Kolloquium des IGEDI in diesem Jahr statt. Hierzu hielt Herr RA Dr. Thorsten Behling einen Vortrag über das Thema Blockchain. Hierbei erläuterte er, was unter Blockchain zu verstehen ist und welche rechtlichen Herausforderungen sich im Umgang mit der Blockchain im Bereich des Datenschutzes ergeben. Anschließend fand eine Diskussionsrunde mit Interessenten und den Mitgliedern des IGEDI statt.
Vom 1. bis zum 24.12. verbergen sich hinter jedem Türchen des Kalenders Videos oder Audios mit renommierten Wissenschaftlern wie Prof. Martin Eifert, HU Berlin, und Prof. Boris Paal, Universität Freiburg, oder namhafte Praktiker wie Praktiker Till Kreutzer, irights.info Berlin, oder Dr. Sascha Sajuntz, Justiziar beim Spiegel-Verlag. Sie und andere Autorinnen und Autoren sprechen in Kurzinterviews über aktuelle Fachbeiträge.
Der Adventskalender 2018 ist eine Kooperation zwischen dem gemeinnützigen Telemedicus e.V. und dem Seminar von Prof. Tobias Gostomzyk "Social Media & Recht" , TU Dortmund.
Ab dem 1.12. wird er unter www.telemedicus.info abrufbar sein.
Das Institut für Geistiges Eigentum, Datenschutz & Informationstechnologie hat seinen Jahresbericht für 2017/2018 veröffentlicht. Dort berichten wir über die Entwicklung des Instituts und über die 19. Herbstakademie, die die Deutsche Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) dieses Jahr in Zusammenarbeit mit dem IGEDI veranstaltet hat. Gleichzeitig werden die Bedeutung des Insituts und unsere Forschungs- und Lehrinitiativen geschildert.
Am 30. Oktober 2018 fand das zweimal im Semester stattfindende Kolloquium des IGEDI statt. Hierzu hielt Prof. Tobias Singelnstein einen Vortrag über das sog. "Predictive Policing". Predictive Policing verspricht, durch eine computergestützte, automatisierte Auswertung großer Datenmengen Wahrscheinlichkeitsaussagen über das zeitliche und örtliche Auftreten bestimmter Formen von Kriminalität in der Zukunft treffen zu können. In den vergangenen Jahren sind derartige Techniken auch in Deutschland immer populärer geworden. Prof. Tobias Singelnstein erläuterte die wesentlichen rechtlichen und kriminologischen Fragestellungen bezüglich dieser neuen Form des Polizierens.
Auch im Wintersemester 2018/2019 veranstalten Prof. Julian Krüper und Prof. Sebastian Unger ein "Rechtstheoretisches Kolloquium". Unter dem Oberthema "Recht und Digitalisierung" wollen sie ausgewählte Texte gemeinsam diskutieren. Die Veranstaltung richtet sich sowohl an Studierende als auch an Mitarbeiter_innen und Professor_innen. Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt, wohl aber die Bereitschaft, sich in die ausgewählten Texte einzulesen.
Im Einzelnen wird besprochen am
14.11.2018: Mireille Hildebrandt, Law as Information in the Era of Data-Driven Agency
19.12.2018: Albert Ingoldt, Digitalisierung demokratischer Öffentlichkeiten
23.01.2019: Thomas Vesting, Die Veränderung der Öffentlichkeit durch künstliche Intelligenz
Das Treffen findet jeweils um 18:00 Uhr im Raum GD 1/478 statt. Die Texte sind jeweils einige Wochen vor den Terminen unter https://moodle.ruhr-uni-bochum.de/m/course/view.php?id=19098 abrufbar.
Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags (MStV-E) will den Rundfunkstaatsvertrag an die Logik neuer, netzbasierter Angebots- und Nutzungsformen anpassen. Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre führen dazu, dass klassische Medien zunehmend die Hoheit über die Distribution ihrer Inhalte verlieren. Regelungen des MStV-E sollen deshalb den Zugang und die Auffindbarkeit von Medieninhalten in Netzwerkumgebungen gewährleisten. Damit werden sie allerdings den technologischen Gegebenheiten neuer Intermediäre wie Suchmaschinen und sozialen Netzwerken nicht gerecht. In diesem Beitrag in K&R 2018, 686 kommentieren Prof. Dr. Dr. h.c. Karl-Heinz Ladeur und Prof. Dr. Tobias Gostomzyk die Regelungen zu Medienintermediären im Entwurf des Medienstaatsvertrags der Länder.
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist seit dem 01. Januar 2018 anzuwenden. Es soll einen zivilen Diskurs in sozialen Netzwerken gewährleisten. Bereits im Gesetzgebungsverfahren war es Gegenstand verfassungsrechtlicher und europarechtlicher Kritik. Vor allem wurde durch die Debatte aber sichtbar, dass grundlegende Fragen einer netzwerkgerechten Regulierung teils noch nicht vollständig durchdrungen, teils nicht vollständig beantwortet sind. Davon ausgehend wird in diesem Werk, herausgegeben von Prof. Martin Eifert, LL.M. (Berkeley) und Prof. Tobias Gostomzyk, zunächst die gegenwärtige rechtliche Einordnung sozialer Netzwerke aufgearbeitet, wobei private und öffentliche Ordnungsmuster aufgezeigt werden. Anschließend wird die Rechtsdurchsetzung bei Hate Speech als besonders für die Meinungsfreiheit kritisches Element der Netzwerkregulierung in den Blick genommen.
Das Mediensystem mit seinen übergreifenden Fragen steht in vielfachen Spannungen zur föderalen Gliederung der Bundesrepublik nach dem Grundgesetz. In dem Band, herausgegeben von Prof. Martin Eifert, LL.M. (Berkeley) und Prof. Tobias Gostomzyk, werden die föderalen Spannungslagen des Mediensystems in den breiteren Kontext der stetig wiederkehrenden föderalen Konflikte eingebettet, um eine kontextualisierte Perspektive auf die aktuellen medienspezifischen Schwierigkeiten zu eröffnen. Ausgehend von diesen Grundlagen werden die gegenwärtigen föderalen Probleme des Medien- und Rundfunkbereichs in den Blick genommen, namentlich das Verhältnis des Bundes-Telekommunikationsrechts zum Landesrundfunkrecht, die Medienkonzentration zwischen Kartell- und Medienrecht, die Plattformregulierung zwischen Vielfaltssicherung und Wettbewerbsrecht sowie der Jugendmedienschutz und der Auslandsrundfunk. Jeweils werden gerade die Möglichkeiten und Grenzen der Verknüpfung bundes- und landesrechtlicher Gesichtspunkte untersucht.
Am 10.10.2018 stellten die Herausgeber Dr. Harald Heker und Prof. Karl Riesenhuber im Brandenburger Tor Museum in Berlin die dritte Auflage des Handbuchs "Recht und Praxis der GEMA" vor. Anschließend fand eine Podiumsdiskussion statt, in der Dr. Harald Flemming (VAUNET e.V.), Dr. Ralf Weigand (Komponist und Aufsichtsratsvorsitzender der GEMA) und Elisabeth Winkelmeier-Becker (Rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion) ihre Sicht auf die GEMA darlegten. Moderiert wurde die Veranstaltung von Barbara Haack.
Das Buch "Urheber und Verleger: Interessengemeinschaft oder Marktgegner?", herausgegeben von Prof. Dr. Karl Riesenhuber, präsentiert die Ergebnisse der INTERGU-Tagung 2017, auf der profilierte Referenten aus Wissenschaft und Praxis unter der Leitung von ausgewiesenen Experten über verlagsrechtliche Themen diskutierten. Ferner werden die neuesten Entwicklungen nach dem Urteil in Sachen Vogel ./. VG Wort beleuchtet.
Das Forum Privatheit richtet am 11./12.10.2018 in München eine interdisziplinäre Konferenz zur "Zukunft der Datenökonomie" aus. Karl Riesenhuber trägt dazu einen Vortrag zum Thema "Daten als 'Einnahmen' von Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke und Leistungen" bei.
Dürfen Verleger in der GEMA und in der VG WORT mitwirken? Sind sie "Berechtigte" i.S.v. § 6 VGG? Wie ist das Berufsgruppensystem ("Kuriensystem") dieser Verwertungsgesellschaften zu würdigen? Und haben die Verwertungsgesellschaften den Rechtsstreit um den "Verlegeranteil" richtig geführt und daraus die richtigen Konsequenzen gezogen? - In seinem Beitrag in ZUM 2018, 407-416 erörtert Karl Riesenhuber diese und weitere Fragen.
In diesem Beitrag, der auf seinen Vortrag vor dem Arbeitskreis Urheberrecht in Wien zurückgeht, analysiert Karl Riesenhuber die Rechtsprechung des EuGH zum Recht der "öffentlichen Wiedergabe". Er zeigt auf, dass diese methodisch und in der Sache weithin nicht überzeugend ist und schlägt eine kritische Rekonstruktion vor.
In ihrem Beitrag "Haftung für Urheberrechtsverletzungen im Internet" beschätfigt sich Frau Prof. Dr. Schaub mit Haftungsfragen für Urheberrechtsverletzungen im Internet.
Der Beitrag ist erschienen in: VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH (Hrsg.), Urheberrecht im Wandel der Zeit. Symposium aus Anlass des 70. Geburstags von Norbert P. Flechsig, Nomos Verlag, Baden-Baden 2018, S. 11-39.
Mit einem gelungenden Empfang auf dem GDATA Campus wurde die 19. Herbstakademie der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) eröffnet. Das IGEDI ist sehr froh, bei dieser renommierten Veranstaltung als Gastgeber zu fungieren. Wir begrüßen alle Gäste herzlich in Bochum!
RA Thorsten Behling hat das IGEDI in einem Interview mit der "Lokalzeit Ruhr" des WDR am 4.5.2018 vertreten. Dort ordnet er die Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung ein und weist auf die Umstellungsanforderungen zum Inkrafttreten am 25. Mai 2018 hin.
Die VG WORT vergibt alle zwei Jahre den mit 5.000 € dortierten Heinrich Hubmann Preis für wissenschaftliche Arbeiten, die dem Urheber- und Verlagsrecht gewidmet sind. Bewerbungsfrist: 30. Juni 2018. Nähere Informationen finden Sie hier.
Im Sommersemester 2018 bietet das HGI eine inter- und transdisziplinäre Vorlesungsreihe zum Thema "IT-Sicherheit für Geistes- und Gesellschaftswissenschaftler" an. Die Vorlesungsreihe richtet sich auch an Studierende der Rechtswissenschaften und kann im Rahmen des Intensivkurszertifats zum Grünen Bereich angerechnet werden. Die Vorlesungsreihe findet mittwochs von 12-14 Uhr in ID 03/445 statt und wird von einer Übung (mittwochs, 14-16 Uhr, ID 03/445) begleitet. Technische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
In seinem Beitrag "Eigenverantwortung und Verbraucherschutz bei Verträgen über digitale Inhalte" in der Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union Heft 1 aus 2018 untersucht Jun.-Prof. Dr. Frank Rosenkranz die Bedeutung von Eigenverantwortung und Verbraucherschutz im Recht der Verträge über digitale Inhalte. Dabei stehen neben den Vorschriften der Verbraucherrechterichtlinie (und des deutschen Umsetzungsrechts) die Vorgaben des Entwurfs einer Richtlinie bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte im Fokus. Insgesamt ergibt sich ein recht positives Bild, weil sich europäischer und deutscher Gesetzgeber bemühen, den aktuellen Bedürfnissen der Marktbeteiligten gerecht zu werden. Als problematisch erweist sich das Nebeneinander unterschiedlichster Informations- und Transparenzpflichten.
In seinem Beitrag "Die datenschutzrechtliche Compliance-Verantwortung der Geschäftsleitung" in der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 15/2017 untersucht RA Dr. Thorsten Behling die Auswirkungen der EU-Datenschutzgrundverordnung auf die Pflichten der Geschäftsleitung eines Unternehmen. Die ab dem 25. Mai 2018 anzuwendenen Vorschriften installieren striktere datenschutzrechtliche Pflichten, deren Nichtbefolgung mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden kann. Der Beitrag untersucht, ob und welche Compliance-Pflichten hieraus resultieren.
Mit seinem Beitrag "Neues EGMR-Urteil zur Überwachung der elektronischen Kommunikation am Arbeitsplatz: Datenschutzrechtliche Implikationen für deutsche Arbeitgeber" unternimmt RA Dr. Thorsten Behling im BetriebsBerater Heft 1/2 aus 2018 die Einordnung einer jüngeren Entscheidung des EGMR in das bestehende Arbeitnehmerdatenschutzrecht.
"Die zunehmende Technisierung des Arbeitsplatzes dient nicht nur der Arbeitserleichterung, sondern schafft auch Möglichkeiten der Mitarbeiterüberwachung. Dies gilt im Besonderen für elektronische Kommunikationsmittel, die Beschäftigte im Unternehmen nutzen. Das jüngst in dem Fall Bärbulescu gegen Rumänien ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), in dem das Gericht über die Zulässigkeit der Auswertung von Privatkommunikation durch den Arbeitgeber zu entscheiden hatte, gibt daher Anlass, die Auswirkungen für deutsche Arbeitgeber zu untersuchen."
Am 21. November 2017 richtet IGEDI in Zusammenarbeit mit dem Bochumer Kreis für Gewerblichen Rechtsschutz einen Vortrag von RA Dr. Frederik Leenen zum Thema "Legal Tech - Wandel in der Rechtsberatung" aus. Blue Square, 2. Stock, 17.00 Uhr. Einzelheiten entnehmen Sie der hier unterlegten Einladung.
Mit einem Beitrag über "Haftungs- und immaterialgüterrechtliche Fragen bei eigenständigen Weiterentwicklungen autonomer Systeme" nimmt Prof. Dr. Renate Schaub in der JuristenZeitung 7/2017 zum Thema "Interaktion von Mensch und Maschine" Stellung.
"Eigenständige Weiterentwicklungen techischer Systeme prägen zunehmend den Alltag in Industrie und Privatleben, etwa bei 'smarten' Produkten. Hier wird die Frage, ob unser Rechtssystem für die daraus resultierenden Folgen hinreichende Instrumente bereithält oder ob strukturell neue Lösungen geschaffen werden müssen für eigenständige Weiterentwicklungen autonomer Systeme - auch mit Blick auf aktuelle Vorschläge zur Schaffung einer 'elektronischen Person' - in Bezug auf das Haftungs- und Immaterialgüterrecht diskutiert."
Am 3. Februar 2017 hat die CAIS GmbH mit ihren Gesellschaftern - den Universitäten Bochum, Bonn, Düsseldorf und Münster und dem Grimme Institut - das Center for Advanced Internet Studies (CAIS) eröffnet. Es eröffnet vielfältige neue Perspektiven für die Forschung im Bereich von Internet und Gesellschaft. Näheres unter www.cais.nrw.