

Jede juristische Arbeit wird auf dieselbe Weise benotet, nämlich mit Punkten.
Die Skala reicht von 0 bis 18 Punkte. Das gleicht in etwa dem System, das Sie bereits aus der Oberstufe kennen, nur um eine Notenstufe ergänzt:
0 Punkte – Ungenügend
1-3 Punkte – Mangelhaft
4-6 Punkte – Ausreichend
7-9 Punkte – Befriedigend
10-12 Punkte – Vollbefriedigend
13-15 Punkte – Gut
16-18 Punkte – Sehr gut
„Schon“ mit 4 Punkten bestehen Sie eine Klausur. Doch auch wenn jede Klausur so gestellt ist, dass Sie diese gut bestehen können, bekommen Sie die nötigen vier Punkte nicht geschenkt. Sie werden insgesamt feststellen, dass sich Benotungen juristischer Arbeiten in der Regel eher im unteren Notenbereich abspielen. Lassen Sie sich also nicht davon aus der Ruhe bringen, dass Ihre Klausuren in der Schule höher bepunktet waren als die im Studium – das ist ganz normal. Und auch in einer Klausur durchzufallen ist kein Beinbruch. Das ist jedem schon passiert.
Dementsprechend sind Sie auch nicht erst dann „sehr gut“, wenn Sie Ihre Klausuren mit 16 bis 18 Punkten bestehen. Vielmehr haben Sie schon mit 8, 9 oder 10 und mehr Punkten eine ordentliche oder überdurchschnittliche Leistung erbracht. Typischerweise entfallen auf die Notenpunkte von 10 aufwärts nur etwa 10-15% aller in einem Durchgang geschriebenen Arbeiten.