Letzte Änderung: 19. Januar 2024

Das Recht der sozialen Sicherung in Entwicklungsländern als Mehrebenenrecht

Soziale Menschenrechte | DFG-Projekt: Menschenrechtsbasierte Gesundheitssicherung | MERCUR-Projekt: CSR und Sozialstandards in der Asiatischen Textilindustrie |  Sozialrechtsreformen | Social Protection Floor | EADI Working Group 

Die Überwindung sozialer Not in den Schwellen- und Entwicklungsländern ist heute mehr denn je eine Kernaufgabe der Entwicklungspolitik und damit auch Gegenstand des Entwicklungsrechts. Regelungen etwa zur Gesundheitsversorgung, zur Alterssicherung oder zur sozialen Grund­sicherung finden sich sowohl in den nationalen Rechtsordnungen – dort insbesondere in den Verfassungstexten und im jeweiligen Sozial- bzw. Gesundheitsrecht – als auch in verschiedenen Teilbereichen des internationalen Rechts. So gelten soziale Rechte mittlerweile als fester Bestandteil des globalen und regionalen Menschenrechtsschutzes, mehrere UN-Or­ga­ni­sationen (insbesondere ILO und WHO) befassen sich in ihrer standardsetzenden Tätigkeit mit Fragen der sozialen Sicherung, darüber hinaus findet man einschlägige Anknüpfungspunkte aber auch in anderen multilateralen und bilateralen entwicklungsvölkerrechtlichen Vertragswerken sowie nicht zuletzt im entwicklungsvölkerrechtlichen soft law.

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Das Recht der sozialen Sicherung ist also – ebenso wie in den meisten Industrieländern, so auch in den Schwellen- und Entwicklungsländern – heute ein klassisches Mehrebenenrecht. Der Normenbestand der nationalen sozialen Sicherungssysteme wird seit einigen Jahren in vielen Ländern grundlegend neugestaltet. Dabei erfolgt die Steuerung der Reformprozesse u. a. auch durch übergeordnete, auf internationaler Ebene angesiedelte entwicklungs- und sozialpolitische Konzepte und internationalrechtliche Normprogramme. Im Rahmen mehrerer Einzelprojekte, die seit 2011 am Lehrstuhl durchgeführt werden, werden die Verflechtungen zwischen diesen verschiedenen Regelungsebenen analysiert.

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