Letzte Änderung: 19. Oktober 2020

12th Nelson Mandela World Human Rights Moot Court– Ein Erfahrungsbericht

Nach der erfolgreichen Teilnahme des Bochumer Teams im Jahr 2019 nahm die Ruhr-Universität Bochum auch in diesem Jahr wieder am weltweit einzigen interdisziplinären Moot Court, dem Nelson Mandela World Human Rights Moot Court, teil. Das diesjährige Team, bestehend aus Sonja Susann Schäfer (Rechtswissenschaften) und Klemens Hering (Geisteswissenschaften, angewandte Ethik), qualifizierte sich im September 2020 für die mündlichen Vorrunden des Wettbewerbs und belegte mit seinem Schriftsatz den 4. Platz der englischsprachigen Schriftsätze weltweit. Durch die besondere Situation angesichts COVID-19 mussten alle mündlichen Runden dieses Jahr online stattfinden.

Der Wettbewerb:

Bei dem Nelson Mandela World Human Rights Moot Court handelt es sich um einen internationalen Moot Court im Bereich der Menschenrechte. Er wird ausgerichtet vom Zentrum für Menschenrechte der Universität Pretoria mit Unterstützung der American University, des Hochkommissariats für Menschenrechte sowie des UN-Menschenrechtsrates.

Der Wettbewerb ist offen für Studierende aller Studienfächer. Zunächst erfolgt eine Schriftsatzphase, in der die registrierten Teams einen Schriftsatz jeweils für den Antragsteller und den Antragsgegner zur Einreichung bei einem fiktiven Menschenrechtsgerichtshof anfertigen. Von allen eingereichten Schriftsätzen werden 50 Teams weltweit ausgewählt, die sodann ihre Argumente vor Fachleuten aus aller Welt in direktem Wettstreit mit anderen Teams mündlich vortragen dürfen. Aufgrund der diesjährigen Situation konnte der Wettbewerb nicht, wie in anderen Jahren, persönlich in Genf ausgetragen werden, sondern wurde in digitaler Form organisiert. Plädiert wurde dabei in englischer und spanischer Sprache.

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Ablauf 2020:

Die geographische Darstellung der im fiktiven Fall betroffenen Länder (Bild: Nelson Mandela World Human Rights Moot – Hypothetical Case)Mitte Januar 2020 veröffentlichte das Zentrum für Menschenrechte der Universität Pretoria auf seiner Homepage den diesjährigen Fall. Nach einer vorangehenden thematischen und chronologischen Sortierung der Fakten des Falls konnten wir uns ein erstes Bild von den enthaltenen möglichen Menschenrechtsverletzungen machen. Insbesondere fielen uns dabei staatliche Einschränkungen der Religions- und Versammlungsfreiheit, Eingriffe in die gesundheitliche Selbstbestimmung und körperliche Unversehrtheit, sowie den Konflikt zwischen ökonomischen und ökologischen Rechten auf. Nach sieben Monaten ist die erste Etappe geschafft, die Schriftsätze sind abgegeben! (Foto: Privat) Die ursprüngliche Schriftsatzphase von drei Monaten wurde dieses Jahr aufgrund der besonderen Umstände bis in den August verlängert. Schlussendlich reichten wir unser Memorial – den Schriftsatz, in dem die etwaigen Menschenrechtsverletzungen zunächst behandelt werden – Ende Juli 2020 ein.

 

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Im September kam die erfreuliche Nachricht: Unser mühsam erarbeiteter Schriftsatz hat uns - als eines von 45 Teams weltweit, neben Universitäten wie Oxford, Yale und dem Geneva Graduate Institute - für die mündlichen Vorrunden qualifiziert. Unsere digitale Vorrunde als Respondent  (Screenshot Instagram @worldmoot) Nun hieß es, sich für die anstehenden mündlichen Plädoyers vorzubereiten, wobei aufgrund einer kurzfristigen Verlegung des Wettbewerbs von Dezember auf September zwischen der Bekanntgabe der Qualifizierung und dem Start der Vorrunden lediglich eine Woche lag. Für alle Eventualitäten hatten wir bereits im August mit Plädiertrainings angefangen. Durch die tatkräftige Unterstützung von Ella Schönleben, Studentische Hilfskraft des Lehrstuhls von Frau Professorin Adelheid Puttler, die die letztjährigen Nelson Mandela „Mooties“ sowie ehemalige Teilnehmer des Philip C. Jessup Moot Courts mobilisierte, wurden in kürzester Zeit Gerichtsverhandlungen für Übungszwecke simuliert. Durch diesen gemeinsamen Kraftaufwand unter der Federführung der Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Dr. Jule Giegling, unserer Hauptbetreuerin, konnten wir uns am 19. und 20. September 2020 den virtuellen Richterbänken des Wettbewerbs stellen. Beginnend mit dem Antragssteller am ersten Tag und folgend dem Antragsgegner am zweiten Tag, verteidigten wir an beiden Tagen die jeweiligen Positionen gegen die herausfordernden Fragen der Richterbank.

 

 

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Am 25. September 2020 fand online die Bekanntgabe der Finalisten statt. Leider konnten wir uns nicht für die Finalrunden des Wettbewerbs qualifizieren. Trotzdem erreichte unser Schriftsatz den 4. Platz der englischsprachigen Schriftsätze weltweit, worüber wir uns sehr freuen.

 

Mehrwert des Wettbewerbs:

Die Teilnahme an diesem Wettbewerb ist absolut empfehlenswert.

Fachlich bietet der Nelson Mandela World Human Rights Moot Court die Möglichkeit, sich mit komplexen Rechtsfragen im Bereich er Menschenrechte auseinanderzusetzen. Dies vertieft Kenntnisse im Völkerrecht und bietet einen Einblick in die Komplexität der Antworten auf Fragestellungen des Völkerrechts im Allgemeinen. Zudem bietet die Teilnahme die Möglichkeit, Schriftsätze in englischer Sprache zu verfassen und rhetorisch gewandt in einem Plädoyer gegen die Fragen einer ebenso englischsprachigen Richterbank zu verteidigen. Unter normalen Umständen bietet der Wettbewerb außerdem einen interkulturellen und durchaus freundlich-kollegialen Austausch mit Teams aus allen UN-Regionen. Die Teilnahme ermöglicht eine internationale Vernetzung mit Studierenden und Professoren anderer Universitäten. Dadurch, dass es sich bei der Nelson Mandela World Human Rights Moot Court Competition durchaus um eine ernstzunehmende Herausforderung an das Team handelt lernt man außerdem, auch in schwierigen Phasen des Projektes auf Basis von Vertrauen, offener Kommunikation und gegenseitiger Unterstützung im Team zu arbeiten.

Danksagung: Wir möchten uns zunächst für die große Unterstützung durch Professorin Adelheid Puttler sowie ihres Lehrstuhls bedanken. Großer Dank gilt auch Ella Schönleben, Dr. Judit Beke-Martos, Dr. Isabella Risini, Rouven Diekjobst, Judith Wüst und Darius Bentrup, die mit uns zahlreiche simulierte Gerichtsverhandlungen durchgeführt haben. Danke auch an das letztjährige Nelson Mandela Moot Court Team Madlen Stankova und Nadège Le Clezio-Rault für die Unterstützung und die Bereitschaft ihre Erfahrungen mit uns zu teilen. Abschließend möchten wir uns ausdrücklich und ganz herzlich bei Dr. Jule Giegling, unserer Hauptbetreuerin, bedanken. Sie stand uns in allen Phasen des Wettbewerbs zur Seite und half mit ihrem besonnenen und unermüdlichen Coaching, die durchaus schwierigen Momente in diesen turbulenten neun Monaten gut zu überstehen.