Letzte Änderung: 01. Februar 2018

10. Was ist, wenn ich eine Prüfungsleistung (Klausuren, Hausarbeiten, etc.) nicht mitschreiben kann?

Sollten Sie dies frühzeitig erkennen, ist eine Abmeldung möglich.

In der Regel läuft die Frist hierfür eine Woche vor der Prüfung ab. Sollten sie unerwartet an der Prüfung nicht teilnehmen können, kann dies nur berücksichtigt werden, sollten Sie die Gründe hierfür unverzüglich dem Prüfungsamt mitteilen und glaubhaft machen. Von einem Prüfling, der sich mit Krankheit entschuldigt, kann die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangt werden. Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Anerkennung der Entschuldigungsgründe durch schriftlichen Bescheid, der bei Ablehnung zu begründen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Werden die Gründe anerkannt, erhält die/der Studierende die Möglichkeit, ohne Verbrauch eines Versuches, die Teilprüfung in den nächsten Semestern nachzuholen, so § 33 SPO.